Abmahnung Fareds wg. Kindervater - Turn back Time iAd. Jens Kindervater

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Der als DJ und Komponist im Bereich der elektronischen Musik aktive Musiker Jens Kindervater (auch bekannt unter seinem Künstlernamen Michael Mind) lässt aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk wie "Kindervater - Turn Back Time" durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aussprechen.

Bereits seit dem zweiten Jahresquartal lässt Jens Kindervater durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk Michael Mind Project - Feel Your Body versenden.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Der in der nunmehr aktuellsten Abmahnung der Fareds berücksichtigte Tonträger "Kindervater - Turn back Time" ist mitunter auf der Future Trance Vol. 52 Compilation enthalten. Diese Compilation enthält weitere urheberrechtlich geschützte Werke. D.h. soweit über einen Internetanschluss das Werk "Kindervater- Turn back Time" als Inhalt der Future Trance Vol. 52 Compilation anderen Internetnutzern zum Download bereitgestellt wird, kann dies in eine Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen durch mehere Rechteinhaber ausufern, wobei sich die Rechteinhaber stets auf § 97 UrhG berufen können.

Nach dieser Vorschrift gilt: " Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. "

Im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs fordert die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Diese liegt der Abmahnung bereits anbei. Es empfiehlt sich aber keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, denn zahlreiche Gerichte werten dies zu Lasten des Unterlassungsschuldners als Anerkenntnis dessen Schuld.

Beachtung finden sollte aber immer die angeführte Frist. Denn mit erfolglosem Fristablauf droht die Einleitung eines kostenintensiven gerichtlichen Verfahrens zur zeitnahen Anspruchssicherung des Herrn Jens Kindervater.

Nähere Informationen zu der Abmahnung "Kindervater - Turn Back Time" erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de

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