Abmahnung: "Bushido: Jenseits von Gut und Böse"

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Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe mahnen Album von Bushido ab

Ein gewisser Herr Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername "Bushido" lässt durch die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe urheberrechtliche Verletzungen seines Albums "Jenseits von Gut und Böse" abmahnen.

Die Abmahnung entspricht dem üblichen Erscheinungsbild: Seitenlange Ausführungen zum Urheberrecht, Gerichtsurteile, der Beschluss des LG Mannheims und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Gefordert werden pauschal € 700,00 für Anwaltsgebühren, Schadensersatz und Aufwandsentschädigung.

Was auf den ersten Blick auffällt: Der Beschluss betrifft nur die Musikwerke "Bushido (feat. J-Luv): Vergiss mich" und "Bushido: Wärst du immer noch hier?", abgemahnt wird aber das komplette Album. Dabei ist das zweite Lied nicht einmal auf dem Album enthalten sondern Bestandteil der Album-Kopplung "The Dome Vol. 58". Diese Ungereimtheiten bieten Anlass gegen die Abmahnung vor zu gehen. Insbesondere im Hinblick auf den Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011 (Az. I-6 W 30/11, 6 W 30/11) könnte dadurch u.U. eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung vorliegen. 

Gefährlich könnte es allerdings noch werden, da das Lied "Vergiss mich" Bestandteil der "German Top 100 Single Charts" war. Wer hier alle 100 Lieder heruntergeladen hat kann nur hoffen, dass die Kanzlei allein Bushido vertritt bzw. andere Abmahnkanzleien nicht auch schon tätig sind. Im schlechtesten Fall drohen viele weitere Abmahnungen.