Abmahnung Beyond Remedy - Jenseits der Angst durch Waldorf Rechtsanwälte iAd. Constantin Film Verleih GmbH

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Firma Constantin Film Verleih GmbH lässt im April 2010 durch die Anwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm "Beyond Remedy - Jenseits der Angst" Abmahnungen versenden. Der in Deutschland produzierte Spielfilm ist seit dem 14.01.2010 als DVD hierzulande im Handel erhältlich.

Der Film hat von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft keine Jugendfreigabe erhalten. Das öffentliche Zurverfügungstellen des Werkes ist insoweit nicht nur urheberrechtlich bedenklich, sondern auch eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des medialen Jugendschutzes.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Wer Minderjährigen den Zugang zu nicht jugendfreien Medien verschafft, verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG. Dieser bestimmt:

"Bildträger, die [...] mit "Keine Jugendfreigabe" nach [...] der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht [...] zugänglich gemacht werden".

Das Augenmerk für den Empfänger des Abmahnschreibens dürfte allerdings auf den in dem Schreiben angekündigten Sanktionen liegen. In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 956 EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.