Kein Nutzungsausfall eines privat gehaltenen Reitpferdes

Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Pferd, Nutzungsausfall
4,8 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Wird ein aus privaten Gründen gehaltenes Reitpferd von einem anderen Pferd verletzt, kann der Eigentümer des verletzenden Pferdes vom Schädiger keine Erstattung der Kosten für Futter und Unterstellung verlangen, wenn diese Kosten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären.

Die in der Genesungszeit angefallenen Unterstell- und Futterkosten sind keine Folge des Unfalls/ Verletzung, sondern wären auch ohne den Unfall entstanden.

Die Kosten können auch nicht mit den Kosten für die unfallbedingte entgangene Nutzungsmöglichkeit des Pferdes gleichgestellt werden. (OLG Hamm Az, 8 U 136/08)

Das könnte Sie auch interessieren
Steuerrecht Die Veranstaltung eines Pferderennens ist steuerpflichtig
Kaufrecht Pferdekauf eines 68-Jährigen – Spring- oder Lehrpferd?