Slamming – Kunde wider Willen

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Nein, wenn Sie auf der Suche Klitschko vs. Klitschko sind, sind Sie hier falsch. Aber auch wenn Sie nicht im Ring stehen, könnte es Sie wie der der Schlag treffen:

Unter dem Begriff Slamming versteht man das Umstellen eines Endkunden-Telefonanschlusses auf einen neuen Betreiber, ohne den Kunden über diesen Vorgang zu informieren. Häufig wird der ungewollte Anbieterwechsel über einen Anruf eingeleitet, mit dem der „neue“ Kunde beispielsweise unter dem Vorwand eines vermeintlich gewonnenen Gewinnspiels zur Preisgabe seiner persönlichen Daten verleitet. Kurz darauf erhält der Angerufene eine Auftragsbestätigung der Deutschen Telekom AG und eine Rechnung seines „neuen“ Anbieters. Der Wechsel ist perfekt.

Auch wenn das Vorgehen dieser Firmen nicht rechtens ist, so bedeutet es für den Kunden doch ein hohes Maß an Ärger und Verunsicherung. Die Zahl betrogener Verbraucher, die Opfer unerlaubter Telefonwerbung geworden sind, ist in letzter Zeit beträchtlich gestiegen. Die Bundesregierung hat dies inzwischen erkannt. Kürzlich stellte sie in ein Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung vor, dass neben anderen Missbrauchsausprägungen auch dem sog. Slamming einen gesetzlichen Riegel vorschieben soll. So muss der neue Anbieter zukünftig nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag gekündigt hat. Erst danach wird der Telefonanschluss auf den neuen Anbieter umgestellt. Bisher reichte die bloße Behauptung, der Kunde wolle seinen Anbieter wechseln, um die Umstellung in die Wege zu leiten.

Fazit: Die Initiative der Bundesregierung ist sehr zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass die die gesetzliche Umsetzung zügig vorangetrieben wird.