Mobilfunkrechnung per Post
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Mobilfunkrechnung, Postversand, kostenlos, GebührenOberlandesgericht Frankfurt: Anspruch auf kostenlose Zusendung
Während es früher noch selbstverständlich war, dass man eine ordentliche Rechnung vom Mobilfunkanbieter per Post zugesandt bekam, hat sich dies in den letzten Jahren gewandelt. Fast alle Mobilfunkanbieter haben auf die sogenannte "Online-Rechnung" umgestellt. Dabei werden die Rechnungen dem Kunden entweder per E-Mail zugeschickt oder in ein Online Kundenportal zum Download eingestellt. Sollte der Kunde weiterhin auf den Versand einer Papierrechnung bestehen, wird hierfür regelmäßig ein zusätzlches Entgelt verlangt.
Kunde hat Anspruch auf Zusendung einer Papierrechnung per Post
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun mit Urteil vom 09.01.2014 entschieden, dass die Zusendung der Mobilfunkrechnung per Post für den Kunden kostenlos sein muss (Aktenzeichen: 1 U 26/13, nicht rechtskräftig).
seit 2014
Sollte ihr Mobilfunkanbieter also Gebühren für den Versand per Post in Rechnung stellen, sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Schreiben Sie ihren Mobilfunkanbieter an und fordern Sie die Erstattung dieser Kosten unter Verweis auf das oben genannte Urteil des OLG Frankfurt.
Fachanwalt für Strafrecht
Mathias Grasel
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