Studienplatzklage Sommersemester 2011?

Mehr zum Thema: Studienplatzrecht, Studienplatzklage
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Der nachstehende Artikel gibt einen Ausblick auf die Studienplatzklageverfahren für das Sommersemester 2011. In der Tradition meiner semesterweise veröffentlichten Artikelserie - vgl. bislang

Studienplatzklage Wintersemester 2010/2011?

Rolf Tarneden
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Köbelinger Str. 1
30159 Hannover
Tel: 0511. 220 620 60
Web: http://www.tarneden.de
E-Mail:
Ausländerrecht, Strafrecht, Hochschulrecht, Verkehrsrecht

Studienplatzklage Sommersemester (SoSe) 2010?  

Studienplatzklage Wintersemester 2009/2010?

Studienplatzklage Sommersemester 2009?  

Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?

Studienplatzklage Sommersemester 2008?  

Studienplatzklage Wintersemester 2007 / 2008?    

Studienplatzklage Sommersemester 2007?  

Studienplatz durch Studienplatzklage WS 2006/2007?  

Studienplatzklage Sommersemester 2006?    

hier im Ratgeber - werden mit jedem Semesterbeitrag wichtige Fragestellungen aus dem Bereich der Studienplatzklage in den Mittelpunkt gestellt. Ich bin seit Jahren selbständiger Rechtsanwalt in Hannover und dabei (u.a.) auf dem Gebiet des Hochschulrechtes (Studienplatzklage, Kapazitätsklage, Prüfungsanfechtung, BAföG-recht) tätig. Zum Sommersemester 2011 werden folgende Fragen in den Mittelpunkt gestellt:

1. Stiftung für Hochschulzulassung (SfHZ) löst die ZVS ab

2. Welche Chancen habe ich in „Nicht- ZVS-Studiengängen“?

3. Welche Chancen habe ich in „StHZ (ehem. ZVS) -Studiengängen“ Human- und Zahnmedizin?

4. Was kostet die Studienplatzklage?

5. Fristen – Fristen - Fristen!

6. Kann ein Studienbewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit im Rahmen der Ausländerquote einen Studienplatz geltend machen?

7. Studienplatzklage ins höhere Fachsemester im Bundesland Schleswig-Holstein?

1. Stiftung für Hochschulzulassung (SfHZ) löst die ZVS ab

Begrifflich hat sich bei der Zentralen Vergabe von Studienplätzen in Dortmund etwas verändert. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfHZ) hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) abgelöst. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Die Vergaberegelungen sind im Wesentlichen gleich geblieben. Begrifflich aber ist Abschied genommen von der ZVS.

2. Welche Chancen habe ich in „Nicht- ZVS-Studiengängen“?

Gute! Ich kann immer wieder nur zuraten, es zu versuchen. In meinem Fachartikel Studienplatzklage Wintersemester 2010/2011 (dort unter Ziffer 2) finden Sie eine Übersicht von Studiengängen, die ich als Anwalt für meine Mandanten erfolgreich eingeklagt habe. Auch zum Wintersemester 2010/2011 haben wird wieder breit gefächert Studienplätze erstritten. Da in Niedersachsen und Bayern zum Wintersemester 2011/2012 zwei Abiturjahrgänge an die Hochschulen drängen, ist ein historisch einmaliger Bewerberdruck auf die Studienplätze im Wintersemester 2010/2011 zu erwarten. Wer zum Sommersemester 2011 noch die Möglichkeit hat, einen Studienplatz zu bekommen, sollte davon Gebrauch machen, da es zum Wintersemester 2011/2012 bei stark erhöhter Konkurrenz deutlich schwieriger werden wird.

Hier soll näher eingegangen werden auf die Möglichkeiten in den Studiengängen Psychologie und Soziale Arbeit über die Studienplatzklage zum Sommersemester 2011 einen Studienplatz zu erstreiten.

2.1. Studienplatzklage Psychologie Sommersemester 2011

Eine Studienplatzklage für Psychologie zum Sommersemester 2011 ist bundesweit möglich z.B. in Berlin, Dortmund, Dresden, Erding, Erlangen, Frankfurt am Main, Gera, (Fernunversität) Hagen, Hamburg, Heidelberg, Iserlohn, Köln, Konstanz, Mainz, München, Riedlingen, Wolfenbüttel, Wuppertal, Würzburg.. .

Dabei werden ganz unterschiedliche Studienangebote gemacht, z.B. Psychologie (Bachelor of Science oder Bachelor of Arts) oder Psychologie (Master of Science), Wirtschaftspsychologie, Psychology & Management, Psychologie und mentale Gesundheit, Sportpsychologie, Business Psychologie….

Die Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage in Psychologie bewerte ich als positiv, allerdings mit Risiken verbunden. Nach meiner Erfahrung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in Klageverfahren weitere versteckte Studienplätze ermittelt werden. Dies ist zwar keine Garantie für die Zukunft, aber doch eine Art „Gradmesser“.

Das Risiko liegt in der vergleichsweise hohen Bewerberkonkurrenz. Der Studienplatzkläger muss bei Studienplatzklagen für Psychologie konkret einkalkulieren, dass er in einer Bewerberkonkurrenz steht, in der er sich durchsetzen muss, wenn er Erfolg haben will.

Konkret bedeutet das: Mit gewisser Häufigkeit übersteigt die Anzahlt der Kläger die Anzahl versteckter Studienplätze. Zumeist entscheidet dann das Los. In solch einer Bewerbungssituation gehört also auch Glück dazu.

Um seine Chancen zu erhöhen, am Ende auch wirklich Erfolg zu haben, sollten aus meiner Sicht daher in Psychologie mehrere Universitäten / Hochschulen verklagt werden.

Das Erfreuliche ist, dass nach meinen Erfahrungen die Anzahl der Kläger die der gerichtlich ermittelten versteckten Studienplätze häufig nicht allzu stark übersteigt. So sind Chancen von 50 % und mehr im Losverfahren (was ich als gute Chance bezeichne) in Psychologie immer wieder anzutreffen. Eine Chance, von der Bewerber in Medizinstudiengängen seit Jahren nur träumen (können).

Das bedeutet, dass auch bei Klagen an nur einer Universität realistische Erfolgschancen bestehen.

Hier einige Beispiele von Studienplatzklagen für den Studiengang Psychologie in Prozessen, die ich vertreten habe:

  • VG Gera, 2 Nc 1134/09 Ge: 5 weitere Studienplätze Psychologie zum Wintersemester 2009/2010
  • VG Osnabrück 1 C 13/09 vom 06.11.2009: 22 weitere Studienplätze Psychologie VG Bremen v 25.11.2009 6 V 1627/09: 42 weitere Studienplätze Psychologie

Weitere Verfahren sind zur Zeit noch anhängig, ich warte auf die Gerichtsentscheidungen.

2.2. Studienplatzklage Soziale Arbeit Sommersemester 2011

Eine Studienplatzklage für den Studiengang Soziale Arbeit zum Sommersemester 2011 empfehle ich ganz klar. Wir haben in den vergangen drei Semestern Studienplätze erstritten an der Fachhochschule Wolfenbüttel, an der Universität Mainz, an der Fachhochschule Kiel und der Fachhochschule Hannover. Jeder Mandant, der hier einen Auftrag erteilt hatte, einen Studienplatz zu erstreiten, hatte Erfolg. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber ich bin zuversichtlich, dass die Erfolgsquote hoch bleibt.

Zum Sommersemester 2011 gibt es bundesweit ein recht breit gefächertes Angebot. Der Studiengang Soziale Arbeit wird z.B. angeboten in Berlin, Bielefeld, Bochum, Coburg, Darmstadt, Essen, Esslingen, Frankfurt am Main, Freiburg, Fulda, Hamburg, Hildesheim, Kempten, Kiel, Koblenz, Ludwigsburg, Landshut, Mainz, Mannheim, Mittweida, München, Münster, Nürnberg, Potsdam, Regensburg, Weingarten, Wiesbaden, Wolfenbüttel…

Wer seine Chancen erhöhen will, kann ggf. mehrere Hochschulen in Anspruch nehmen.

Da schon im Wintersemester 2011/2012 in Bayern und Niedersachsen zwei Abiturjahrgänge an die Hochschulen drängen, wird sich der Bewerbungsdruck im Studiengang Soziale Arbeit weiter erheblich erhöhen. Auch dies Argument spricht für eine Klage noch im Sommersemester 2011.

3. Welche Chancen habe ich in „SfHZ (ehem. ZVS) -Studiengängen“ Human- und Zahnmedizin?

Vorab das Studienangebot für Humanmedizin und Zahnmedizin.

Humanmedizin

Bundesland

Universität

Berlin

Berlin-Charité    

Bayern

Würzburg und Nürnberg-Erlangen

Niedersachsen

Göttingen

Nordrhein-Westfalen

Köln und Münster

Hessen

Gießen

Baden-Württemberg

Tübingen

Rheinland-Pfalz

Mainz

Zahnmedizin

Bundesland

Universität

Berlin

Berlin-Charité

Bayern

Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg, Würzburg

Baden-Württemberg

Freiburg, Tübingen, Ulm

Hessen

Gießen, Marburg

Niedersachsen

Göttingen

Nordrhein-Westfalen

Köln, Münster

Rheinland-Pfalz

Mainz

Die Konkurrenzsituation ist in den vergangenen Artikeln oft und umfangreich beschrieben. Im Kern ist das Problem in allen Medizinstudiengängen die hohe Bewerberkonkurrenz. Deswegen müssen, wenn die Chancen erhöht werden sollen, mehrere Unis verklagt werden. Die Chancen können weiter dadurch erhöht werden, dass an den „richtigen“ Orten geklagt wird. So vergeben manche Verwaltungsgerichte die versteckten Studienplätze nach Note und Wartezeit. Wer eine gute Note hat, sollte dort klagen. Wer eine mittlere Note hat, kann die Klage dort gleich lassen, da er faktisch chancenlos sein wird. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung kenne ich bundesweit die Vergaberegeln an den Gerichten. Ich sehe es als meine Aufgabe an, Ihnen eine optimale Klagestrategie zu entwerfen, die sich individuell an ihrem Bedarf orientiert verbunden mit realer Aufklärung über Chancen und Risiken dieser Verfahren.

Einen Überblick über erstrittene Entscheidungen in von mir vertretenen Prozessen finden Sie in meinem Fachartikel Studienplatzklage Wintersemester 2010/2011 , dort unter Ziff. 4.

4. Was kostet die Studienplatzklage?

Ich vereinbare zumeist die gesetzlichen Gebühren. Schauen Sie in unsere Preisverzeichnisse bzw. fragen Sie Ihre Kosten an:

  Für SfHZ (ehem. ZVS) -Studienplatzkläger hier .

  Für Studienplatzkläger in „Nicht ZVS Studiengängen“ hier .

Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

5. Fristen – Fristen - Fristen!

Es gibt eine Reihe von Fristen, die – je nach Bundesland – zu beachten sind, z.B. 30.11., 15.01., 01.03. ,01.04., 15.04. und andere, die hier beispielhaft vorgestellt werden.

30.11. : Stichtag in Bayern

In Bayern regeln die Vergabevorschriften für den Zulassungsantrag bereits den 30.11.

15.01. : Stichtag im geregelten Verfahren/Ablauf Bewerbungsfrist bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfHZ = ehemals ZVS)/ Stichtag für die Studienplatzklagen

Für Bewerbungen direkt an der Universität endet die Frist zum Sommersemester zumeist zum 15.01.. Näheres finden Sie auf der Homepage Ihrer Wunschuniversität oder Fachhochschule.

Soweit die Studienplätze zentral vergeben werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfHZ = ehemals ZVS), endet die Frist am 15.01. Näheres finden Sie direkt auf der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung (ehem. ZVS), www.hochschulstart.de.

In einigen Bundesländern muss die Studienplatzklage bis zum 15.01. dadurch eingeleitet sein, dass der Zulassungsantrag an der Universität eingereicht ist.

01.03. : Fristablauf bei einigen Fachhochschulen

Interessenten für die Studienplatzklage auf Fachhochschulstudiengänge müssen aufpassen. Manche Bundesländer haben deutlich vorgezogene Bewerbungsfristen. Die für Sie geltende Frist erfahren Sie gern auf Anfrage. Bundesweit sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Zudem ist ständig mit Gesetzesänderungen zu rechnen.

10.03. : Fristablauf bei einigen Fachhochschulen

Andere Fachhochschulen haben den Bewerbungsstichtag auf den 10.03. festgesetzt.

Ganz neu hat Bremen den 10.03. als Ausschlussfrist für die Kapazitätsverfahren bei Fachhochschulen festgesetzt (für Universitäten gilt der 15.03. in Bremen, s.u. .

15.03. : NEU: Fristablauf in Bremen für die Universität

Ganz neu ist die Änderung der Vergabeverordnung in Bremen. Die Kapazitätsklage muss bis 15.03. für die Universitäten durch Antragstellung bei der Universität eingeleitet sein.

01.04. : Stichtag Nordrhein-Westfalen und Berlin

Wer in Nordrhein-Westfalen und Berlin eine Studienplatzklage führen möchte, muss die Ausschlussfrist des 01.04. beachten.

15.04. : Stichtag (u.a.) in Niedersachsen

In Niedersachsen – dem Bundesland meines Kanzleisitzes, in dem ich die meisten Verfahren führe - ist die Ausschlussfrist der 15.04.. In Niedersachsen werden zum Wintersemester 2011/2012 zwei Abiturjahrgänge an die Hochschulen drängen. Ich erwarte daher einen enormen Bewerberdruck zum Wintersemester 2011/2012. Studienbewerber, die die Möglichkeit haben, sich zum Sommersemester 2011 einzuschreiben, empfehle ich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Denn die Gefahr ist groß, denselben Studienplatz zum folgenden Wintersemester 2011/2012 nicht mehr bekommen zu können.

In Niedersachsen kommen zum Sommersemester Kapazitätsprozesse insbesondere für folgende Hochschulen und Studiengänge Klagen in Betracht:

An der Technischen Universität Braunschweig für die Studiengänge Pharmazie und Biologie.

Bei einer Studienplatzklage gegen die Leibniz Universität Hannover wäre die Frist zum Sommersemester bedeutsam (z.B.) für die Studiengänge Gartenbauwissenschaften und Wirtschaftsingenieur (Master).

Gegen die Universität Göttingen wäre die Frist bei einer Studienplatzklage zum Sommersemester 2011 (z.B.) für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Rechtswissenschaften, Zahnmedizin, Angewandte Informatik, Development, Neural and Behavioral Biology, Chemie, Finanzen, Rechnungswesen und Steuern, International Economics, Marketing und Distributionsmanagement, Unternehmensführung, zu beachten.

Für die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel gilt die Frist bei Studienplatzklage (z.B.) für die Studiengänge Soziale Arbeit, Handel und Logistik, Energie- und Gebäudetechnik, Informatik, IT-Management, Maschinenbau, Recht, Finanzmanagement und Steuern, Automobiltechnik.

Für die Fachhochschule Hannover ist die Frist bei Studienplatzklagen zum Sommersemester 2011 zu beachten beispielsweise für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Heilpädagogik, Maschinenbau, Mechatronik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieure/Elektrotechnik sowie Wirtschaftsingenieure/Maschinenbau.

An der Hochschule Hildesheim ist die Frist bei Studienplatzklage bedeutsam z.B. für die Studiengänge Bildung und Erziehung im Kindesalter, Gestaltung und Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie sowie Soziale Arbeit.

Für die Universität Osnabrück wäre die Frist zum Sommersemester 2011 bei Studienplatzklage zu beachten z.B. für Betriebswirtschaft und Management, Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Elektrotechnik, Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie, Fahrzeugtechnik, International Business and Management, Maschinenbau, Medieninformatik, Musikerziehung, Pflegemanagement und Pflegewissenschaft.

An der Hochschule Wilhelmshaven/Odenburg/Elsfleth ist die Frist bei Studienplatzklagen zu beachten (z.B.) für die Studiengänge Medienwirtschaft und Journalismus, Tourismuswirtschaft, Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen.

Machen Sie sich ein Bild, in welchen Studiengängen ich schon erfolgreich Studienplätze für Mandanten gerichtlich erstritten habe. Ein Übersicht finden Sie in meinem Fachartikel Studienplatzklage Wintersemester 2010/2011 , dort unter Ziffer 2.

Sie sehen, dass die Fristen recht unübersichtlich sind. Vor allem wer – wie klassisch in den Medizinstudiengängen – mehrere Unis verklagen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren, weil dann noch auf alle Fristen hingewiesen werden kann.

6. Kann ein Studienbewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit im Rahmen der Ausländerquote einen Studienplatz geltend machen?

Da ich seit Jahren auch im Migrations- und Ausländerrecht tätig bin, sollen in loser Reihung die Schnittstellen zwischen Hochschulrecht und Ausländerrecht näher beleuchtet werden.

Vorab ist zu sagen, dass nach der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (VergabeVO Stiftung) 5 % der Studienplätze an Ausländer vergeben werden. Für Studienbewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit kann sich deshalb die Frage stellen, ob sie sich in der Ausländerquote im Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfHZ = ehemals ZVS) bewerben, weil sie dort bessere Chancen im Vergabeverfahren erwarten. Nach der VergabeVO Stiftung kann über die Ausländerquote nur der berücksichtigt werden, der Deutschen nicht gleichgestellt ist. Soweit hier ersichtlich, steht aber der Studienbewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit (eine davon muss natürlich die Deutsche Staatsangehörigkeit sein) Deutschen gleich. Eine Bewerbung im Rahmen der Ausländerquote ist daher für Studienbewerber mit doppelter Staatsangehörigkeit (eine davon die Deutsche) nicht möglich.

7. Studienplatzklage ins höhere Fachsemester im Bundesland Schleswig-Holstein?

Die Studienplatzklage ins höhere Fachsemester ist von großer Bedeutung und Wichtigkeit. Für jeden Quereinsteiger, Ortswechsler oder „Wiedereinsteiger“ sind die Regeln der Vergabe von Studienplätzen im höheren Fachsemester von Bedeutung. Anhand nachstehender Fragen werden die wichtigsten Probleme erörtert:

7.1. Für wen sind die Vergaberegeln für das höhere Fachsemester von Bedeutung?

Für Ortswechsler, Quereinsteiger und „Wiedereinsteiger“.

Als Ortswechsler kommen verschiedene Studentengruppen in Betracht.

Zum einen die „Ungarn“ oder „Österreicher“ usw.. So nenne ich einmal die Studenten, die im Ausland (Ungarn, Österreich, Niederlande, Rumänien, Litauen.. .) für die Medizinstudiengänge (Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin) eingeschrieben sind und zurück nach Deutschland wollen.

Betroffen sind auch die Studenten (besonders häufig in Göttingen für Humanmedizin), die einen Teilstudienplatz haben. Für Sie stellt sich schon ab dem ersten Semester die Frage, wo sie ihr Studium nach Abschluss des vorklinischen Studienabschnittes fortsetzen können.

Quereinsteiger sind diejenigen, die in ihrem (ungeliebten) Studiengang Studienleistungen erwerben, die anrechenbar sind für den gewünschten (Beispiel: Studienleistungen im Fach Biologie werden angerechnet für das Studium der Tiermedizin oder Studienleistungen aus Zahnmedizin werden bei Humanmedizin angerechnet).

Betroffen sind weiter Studenten, die in einem Fach eingeschrieben „unglücklich“ sind und anrechenbare Studienleistungen erbringen oder erbracht haben. Diese Studenten erhalten oft so genannte „Einstufungsempfehlungen“ für den Studiengang, den sie eigentlich studieren wollen.

Als „Wiedereinsteiger“ bezeichne ich hier einmal die Studenten, die ihr Studium vorübergehend aufgegeben haben und sich wieder immatrikulieren wollen.

Für die Betroffenen stellen sich verschiedene Fragen. In erster Linie natürlich, wie die Chancen auf Zulassung ins höhere Fachsemester an der Wunschuniversität sind. In zweiter Linie, wie die Chancen an anderen Universitäten sind.

In diesem Beitrag werden die Vergaberegeln ins höhere Fachsemester im Bundesland Schleswig Holstein näher beleuchtet. Damit setze ich meine semesterweise Analyse der Vergaberegeln in den verschiedenen Bundesländern fort. Die Vergaberegeln für das höhere Fachsemester sind landesrechtlich sehr unterschiedlich geregelt. Eine Erläuterung der Vergaberegeln soll nach und nach für jedes Bundesland gegeben werden. Bisher finden Sie folgende Erläuterungen zum Thema Studienplatzklage ins höhere Fachsemester hier:

Bundesland Berlin: Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?

Bundesland Niedersachsen : Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?

Bundesland Hessen : Studienplatzklage Wintersemester 2009/2010?

Bundesland Bremen : Studienplatzklage Sommersemester 2010?

Bundesland NRW

(Nordrhein-Westfalen):   Studienplatzklage Wintersemester 2010/2011?

7.2. Wie werden die Studienplätze im höheren Fachsemester in Schleswig-Holstein vergeben?

Die freien Studienplätze werden in fest vorgeschriebenen Reihenfolgen (in Rangstellen) vergeben. Dabei gibt für 5 Rangstellen. Es werden auf jeder Rangstelle Bewerber zugelassen bis für die jeweilige Rangstelle keine Bewerber mehr vorhanden sind. Erst dann kommen Bewerber für die nächste Rangstelle zum Zug.

Die fünf Rangstellen im Überblick:

An erster Rangstelle stehen Bewerber, die

  • für diesen Studiengang an der Hochschule endgültig eingeschrieben waren und
    • das Studium wegen Hochschulwechsels unterbrochen haben 
    • oder aus wichtigen persönlichen Gründen unterbrochen haben

An zweiter Rangstelle folgen Bewerber, die

  • für diesen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind oder waren und
  • für die die Ablehnung eine soziale Härte bedeuten würde

An dritter Rangstelle folgen Bewerber, die

  • für diesen Studiengang in Deutschland eingeschrieben sind oder waren

An vierter Stelle folgen die sonstigen Bewerber unter Ausschluss bestimmter Studentengruppen, die schon ein Studium abgeschlossen haben (Zweitstudenten).

Zuletzt folgen die an vierter Stelle (s.o.) ausgeschlossenen Zweitstudenten.

7.3. Wie erfolgt die Auswahl, wenn innerhalb einer Bewerbergruppe mehrere konkurrieren?

Hier soll der Blick nur auf die wichtigsten Rangstufen gerichtet werden. In den Rangstufen 3 und 4 werden die Studienplätze nach Note der erbrachten Studienleistungen (Rangstufe 3) und nach Abinote (Rangstufe 4) vergeben. Schleswig-Holstein hat sich damit für das Leistungsprinzip entschieden. Wer gute Leistungen erbracht hat, hat hier bessere Bewerbungschancen. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass dies anderswo durchaus nicht der Fall ist. Für Bewerber mit guten Noten ist Schleswig-Holstein daher besonders zu empfehlen.

7.4. Wer ist Gewinner, wer Verlierer der Vergaberegeln?

In Schleswig-Holstein werden zwei Fallgruppen besonders privilegiert.

An erster Stelle stehen Bewerber, die schon mal an der Uni, an die sie wieder wollen, eingeschrieben waren. Eine ganz ungewöhnliche Regelung.

An zweiter Stelle stehen soziale Härtefälle (dies ist häufiger anzutreffen auch in anderen Bundesländern). Zum Thema Härtefall finden Sie weitere Infos in meinem Fachartikel Studienplatzklage Sommersemester (SoSe) 2010 ?

Statistisch dürften die beiden eben genannten Gruppen eher geringe Bedeutung haben.

Größte Bewerbergruppe für das höhere Fachsemester sind die Bewerber, die für den Studiengang in Deutschland oder im Ausland eingeschrieben sind.

Wer in Deutschland im Wunschstudiengang eingeschrieben ist, findet sich an dritter Rangstelle. Da Rangstellen eins und zwei statistisch geringes Gewicht haben dürften (s.o.), ist Schleswig Holstein für diese Bewerber besonders interessant (klassischer Fall: Student hat Teilstudienplatz Medizin in Göttingen und sucht nach Fortsetzungsmöglichkeiten für den klinischen Studienabschnitt).

Die Auslandsmediziner, also die die in Ungarn, Österreich, Rumänien usw. eingeschrieben sind, sind erst an vierter Stelle zu finden und damit ganz weit hinten. Die vierte Rangstelle ist von durchgreifender Bedeutung. Numerisch gibt es im Inland viele eingeschriebene Studenten für Teilstudienplätze, sodass es ein hohes Bewerberaufkommen aus dem Inland von „Inlandsmedizinern“gibt, die bevorrechtigt berücksichtigt werden vor allen „Auslandsmedizinern“. Für die Rückkehrverfahren aus dem Ausland ist Schleswig-Holstein daher (nur) außerhalb der Kapazitätsklagen keine zu bevorzugende Adresse. Anderes gilt aber (siehe dazu Ziff. 7.5.) für die Kapazitätsklagen auf versteckte Studienplätze.

Die Quereinsteiger (also die die im ungewollten Studiengang Studienleistungen haben, die im Wunschstudiengang angerechnet werden können) finden sich in Ranggruppe 4 und damit auch weit hinten.

7.5. Wie sind die Chancen für eine Klage ins höhere Fachsemester in Schleswig-Holstein?

Bei der Beantwortung der Frage ist zu differenzieren, ob geklagt wird gegen eine Ablehnung, die aufgrund oben beschriebener Regelungen ergangen ist oder ob eine Klage auf versteckte Studienplätze ( = Kapazitätsklage ) geführt werden soll.

Für die Erfolgsaussichten der Kapazitätsklage sind obige Ausführungen ohne Bedeutung. Denn bei der Kapazitätsklage wird unabhängig vom bisherigen Studienverlauf des Bewerbers geprüft, ob es „versteckte“ -nicht vergebene - Studienplätze gibt. Die konkreten Erfolgsaussichten dieser Klagen hängen stark von den Besetzungszahlen in den Semestern ab, sodass erst nach Einsicht in diese Besetzungszahlen konkrete Erfolgsaussichten gegeben werden können. Eines aber lässt sich verallgemeinernd sagen: Klagen ins höhere Fachsemester sind in aller Regel chancenreicher als Klagen ist erste Fachsemester, insbesondere in allen Medizinstudiengängen, Grund: geringeres Bewerberaufkommen.

Wer dagegen einen Ablehnungsbescheid von der Universität oder Fachhochschule erhalten hat, sollte diesen gründlich prüfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Bescheide in ihrer Begründung in aller Regel von den Hochschulen so knapp und inhaltsleer wie nur irgend möglich gehalten werden. Die wahren Ablehnungsgründe werden konkret fast nie mitgeteilt. Das erschwert es, die Erfolgschancen zu beziffern. Es ist ein bisschen so, dass man mit einer Klage „ins Laub sticht und dann schaut, wo ein Vogel auffliegt“. Meine Erfahrung zeigt, dass es sich sehr lohnen kann, denn hinter den knapp formulierten Bescheiden kann eine nachlässige Auswahlentscheidung stehen. Eine Klage gegen solche Bescheid hat Mandanten schon Studienplätze gebracht.  

7.6. Auf welche Prozesserfahrung in Schleswig-Holstein können Sie bei mir zurück greifen?

Allein im vergangenen Wintersemester 2010/2011 haben ich verschiedene Studienplätze gerichtlich geltend gemacht gegen die Hochschulen Universität Lübeck, Christian-Albrechts-Universität Kiel und Universität Flensburg.

Auch in den Jahren zuvor habe ich immer Verfahren in Schleswig-Holstein geführt, viele davon mit Erfolg.

7.7. Achtung: Frist beachten: 15.01. (Sommersemester), 15.07.(Wintersemester)

Zu beachten sind die Formalien! Die Anträge auf Zuweisung des Studienplatzesim höheren Fachsemester stehen unter einer Ausschlussfrist. Bitte schauenSie unbedingt auf der homepage Ihrer Wunschuni. Häufig laufen dieBewerbungsfristen zum 15.01. (Sommersemester), 15.07. (Wintersemester) ab.

7.8. Welche Unterlagen benötige für die Zulassung ins höhere Fachsemester?

Lesen Sie dazu detailliert nach in meinem Artikel Studienplatzklage Wintersemester 2010/2011 , dort unter Ziffer 6.6.

Rolf Tarneden
Rechtsanwalt

www.tarneden-inhestern.de
tarneden@tarneden-inhestern.de

Tel: 0511. 220 620 60
Fax: 0511. 220 620 66

Rechtsanwaltskanzlei
Tarneden & Inhestern

Köbelinger Str. 1 (Nähe Marktkirche)
30159 Hannover

Leserkommentare
von pemue am 08.08.2011 13:55:09# 1
Zitat: "An der Hochschule Wilhelmshaven/Odenburg/Elsfleth ist die Frist bei Studienplatzklagen zu beachten (z.B.) für die Studiengänge Medienwirtschaft und Journalismus, Tourismuswirtschaft, Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen." Ich bin leider bislang nicht fündig geworden. Können Sie mir die Frist nennen? Vielen Dank!