Studienplatz durch Studienplatzklage im Fachbereich Zahnmedizin

Mehr zum Thema: Studienplatzrecht, Studienplatz, Studienplatzklage, Universität, Zahnmedizin
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

- Hilfe bei ablehnendem Bescheid der Universität oder ZVS -

Von Rechtsanwältin Regine Filler

Im Studiengang Zahnmedizin ist häufig, ähnlich wie in den Fächern Humanmedizin, Psychologie, Pharmazie, Psychologie und Tiermedizin, die Hilfe eines Rechtsanwalts und eine Studienplatzklage notwendig, um einen Studienplatz zu erhalten. Dies liegt sicher auch daran, dass das Studium der Zahnmedizin – resultierend aus der Relation der Bewerber zu den zur Verfügung stehenden Studienplätzen – eines der begehrtesten ist.

Im Folgenden sollen, anhand der Erfahrungen vergangener Studienplatzklagen, die Erfolgsaussichten untersucht werden, einen Studienplatz im Fachbereich Zahnmedizin durch Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erhalten. Die Erfolgsberichte sollen dem Studenten und den häufig eine Studienplatzklage finanzierenden Eltern, die Frage erleichtern, an welchen Universitäten eine Bewerbung und Studienplatzklage unter Einschaltung eines Rechtsanwalts lohnt.

Bevor wir jedoch die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Fachbereich Zahnmedizin beleuchten, weisen wir darauf hin, dass teilweise bereits einem Widerspruch, im Verfahren auf außerkapazitäre Zulassung, Erfolg beschieden ist, ohne dass es einer Klage bedarf. Um Ihnen einen Überblick über das Verfahrens zu ermöglichen, lesen Sie unsere Aufsätze „Klage auf Studienplatz/ Zulassung zum Studium“, und „Anspruch auf Studienplatz durch Studienplatzklage“. Weitere Informationen können Sie ebenfalls unserem Aufsatz „Erfolg von Studienplatzklagen, speziell im Fach Humanmedizin“ entnehmen. Wir verweisen auch deshalb auf die genannten Abhandlungen, da es wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, um keine Fristen für die Stellung der Anträge auf außerkapazitäre Zulassung (teilweise ist mit der Bewerbung um den Studienplatz ein entsprechender Antrag zu stellen) und gegebenenfalls erforderliche Widersprüche gegen ablehnende Bescheide zu versäumen. Bitte beachten Sie auch, dass es von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Universität zu Universität dazu unterschiedliche Vorschriften gibt. Bei Fragen können Sie sich direkt an uns wenden.

Vorliegend beschränken wir uns in diesem Aufsatz, der Übersichtlichkeit halber darauf, Ihnen für das Studienfach Zahnmedizin einen Überblick über die erfolgreichen Studienplatzklagen der letzten zwei Semester zu geben. Dieser soll Ihnen dazu dienen, Ihre Erfolgsaussichten abzuschätzen und Ihnen die Auswahl erleichtern, an welchen Universitäten eine Bewerbung, ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bzw. Studienplatzklage erfolgen sollte. Im Einzelnen:

Die medizinische Fakultät der Charité, als Universitätsmedizin der Humboldt Universität Berlin und der Freien Universität Berlin, wurde sowohl mit Beschluss vom 7. Juli 2006 als auch mit Beschluss vom 2. März 2006 vom Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet zum Sommersemester 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze außerhalb der Kapazität unter den Antragstellern der gerichtlichen Verfahren zu vergeben.

Die Georg-August Universität Göttingen wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 23. Dezember 2005 für das Wintersemester 2005/2006 verpflichtet, für das 4. Fachsemester, 3. Fachsemester, 2. Fachsemester und 1. Fachsemestern weitere Studienplätze im Fachbereich Zahnmedizin zu vergeben.

Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) wurde mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 durch das Verwaltungsgericht Aachen verpflichtet, Kapazitätsdeckende Besetzung von Studienplätzen im unter Berücksichtigung eines sog. Krankenversorgungsabzugs. 1. und 3. Fachsemester Zahnmedizin zu gewährleisten.

Die Universität Regensburg wurde für das Wintersemester 2005/2006 durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. Dezember 2005 verpflichtet, im 1., 2. und 3. Fachsemester Zahnmedizin weitere Studenten vorläufig zuzulassen.

Die Technische Universität Dresden verpflichtete im Rahmen eines Vergleichs am 24. November 2005 sich vor der Verwaltungsgericht Leipzig für das Wintersemester 2005/2006 zur Vergabe weiterer Vollstudienplätze in den 1. Fachsemester der Studiengang Zahnmedizin.

Die Leipniz Universität Hannover wurde vom Verwaltungsgericht Hannover durch Beschluss verpflichtet, für das Wintersemesters 2005/2006 weitere Studenten vorläufig zum Studium der Zahnmedizin im 1. Fachsemester zuzulassen.

Die Universität Leipzig wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig verpflichtet, weitere Studienplätze im Wintersemester 2005/2006 im Studiengang Zahnmedizin, 1. Fachsemester im Losverfahren zu vergeben. Ferner verpflichtete sich die Universität Leipzig für das Wintersemester 2005/2006 im Rahmen eines Vergleichs vom 04.11.2005 im Losverfahren für das 3. Fachsemester im Studium der Zahnmedizin weitere Studenten zuzulassen.

Die Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. Oktober 2005 verpflichtet, weitere Studienplätze im 1. Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Neben den genannten Universitäten, verspricht aktuell im Fachbereich Zahnmedizin, insbesondere auch eine Studienplatzklage an der Technischen Universität Berlin, der Universität Bremen, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Universität Hamburg, der Universität Koblenz-Landau, der Universität Konstanz, der Universität Mannheim und der Universität Potsdam Aussicht auf Erfolg.

Zusammenfassend kann festgestellt werden:

Eine Studienplatzklage und die damit verbundene Möglichkeit einen Studienplatz zu erhalten bzw. gegebenenfalls am Losverfahren bei der Vergabe von Studienplätzen teilzunehmen, erhöht grundsätzlich an jeder Universität die Chance den begehrten Studienplatz im Fachbereich Zahnmedizin zu ergattern. Dabei steigen mit der Anzahl der Universitäten an denen Studienplatzklagen eingereicht werden, die Aussichten Erfolg zu haben. Eine gesunde Kosten-Nutzen-Relation zwischen finanziellem Aufwand und Erfolgsaussichten liegt in einer überlegten Auswahl der Universitäten, an denen eine Studienplatzklage erfolgsversprechenden ist. Insbesondere gilt es hier auf Fachwissen zurückzugreifen, welches neben Erfahrungen, auf Grundlage bereits ergangener gerichtlicher Entscheidungen auch die aktuellen Entwicklungen im Fachbereich Zahnmedizin hinsichtlich Lehrangebot, Personal- und Ressourcenentwicklungen und Lehrstuhlveränderungen an den jeweiligen Universitäten berücksichtigt.

Wir beraten Sie gern: Justlaw Rechtsanwälte, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen, Tel. 0551 7977666, Fax 0551 7977667, info@justlaw.de, www.justlaw.de.

Das könnte Sie auch interessieren
Studienplatzrecht Anspruch auf Studienplatz durch Studienplatzklage
Studienplatzrecht Klage auf Studienplatz / Zulassung zum Studium
Studienplatzrecht Erfolg von Studienplatzklagen, speziell im Fach Humanmedizin