Studienplatz abgelehnt - Studienplatzklage?

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Für wen ist eine Studienplatzklage sinnvoll?

Von Rechtsanwalt Thomas Herz

Studienplätze sind knapp. Jede Hochschule ist deshalb verpflichtet, ihre Kapazitäten vollständig auszuschöpfen. Die Ermittlung freier Studienplätze basiert auf einem komplizierten Berechnungsverfahren. Missachtet die Hochschule das Verfahren, kann der Studienplatz „eingeklagt“ werden.

Die Studienplatzklage ist unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und ZVS. Ratsam ist eine Studienplatzklage daher für alle Bewerber, die weder beim Vergabeverfahren der ZVS noch im Auswahlverfahren der Hochschulen reelle Chancen besitzen. Auch kommen diejenigen Bewerber in Frage, die lange Wartesemester vermeiden wollen oder einen früheren Berufseinstieg wünschen. Eine vorherige Bewerbung bei der ZVS ist für eine erfolgreiche Studienplatzklage nur notwendig, wenn begründete Aussichten auf die Vergabe eines Studienplatzes bestehen.

Thomas Herz
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Wie werden freie Studienplätze verteilt?

In den meisten Fällen werden die freien Studienplätze im Losverfahren verteilt. Der Notendurchschnitt des Abiturs spielt also keine Rolle.

Wie verläuft der Weg zu einer Studienplatzklage?

Der Weg zu einer Studienplatzklage wird durch eine Reihe von Schritten gekennzeichnet. Am Anfang stehen Bewerbung und Ablehnungsbescheid. Je nach Bundesland folgen Widerspruch sowie ein Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium beim Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Eine Klage im eigentlichen Sinne ist nur in bestimmten Fällen notwendig.

Wann ist eine Studienplatzklage erfolgreich?

Hier gelten bestimmte Faustregeln. Je höher die Zahl der verklagten Hochschulen ist, desto höher sind auch die Chancen auf einen Studienplatz. Bei einem gezielten Rundschlagverfahren (Parallelklagen gegen mehrere Hochschulen) besteht eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit. Kapazitätsmindernde Veränderungen im Bereich eines Studienganges einer Hochschule (zum Beispiel bei Lehrangebot, Stellenverlagerungen, Stellenauslagerungen und anderen hochschulpolitischen Entscheidungen) präferieren die zu verklagende Hochschule. Einen besonderen Einfluss haben auch die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, denn auch die Hochschulverwaltung lernt dazu. Die einmal vom Gericht festgestellten freien Studienplatzkapazitäten werden in der künftigen Kapazitätsberechnung berücksichtigt. Wer weiß, wie die Gerichte im Vorsemester entschieden haben, kann somit die Erfolgschancen besser einschätzen. Deshalb lohnt es sich grundsätzlich, diejenigen Hochschulen zu verklagen, die die Zahl ihrer Studienplätze trotz der im Vorsemester vom Gericht festgestellten Kapazitäten nicht erhöht haben.

Was kostet eine Studienplatzklage?

Bei anwaltlicher Vertretung bestehen die Kosten für den Studienplatzkläger in den eigenen Rechtsanwaltskosten, den Gerichtskosten sowie den erstattungsfähigen Kosten des Gegners. Soweit die gegnerische Universität einen Rechtsanwalt beauftragt hat, sind auch diese erstattungsfähig. Dies gilt zum überwiegenden Teil nach Ansicht der Verwaltungsgerichte auch dann, wenn das Verfahren gewonnen wurde. Die Höhe der Kosten variiert je nach Streitwertfestsetzung der Verwaltungsgerichte. Für die Kostenhöhe ist auch maßgebend, ob das zuständige Verwaltungsgericht einen Termin anberaumt hat oder das Verfahren durch Vergleich beendet wird. Die Kostenhöhe wird weiterhin dadurch bestimmt, ob neben dem Eilverfahren ein Hauptsacheverfahren (Klage) notwendig ist. In einigen Bundesländern entstehen zudem Verwaltungsgebühren für das Widerspruchsverfahren. Im Ergebnis lassen sich die Kosten einer Studienplatzklage nur im konkreten Fall einigermaßen zuverlässig abschätzen. Eine vorherige Beratung im Einzelfall ist daher immer geboten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Grundsätzlich ist die Senkung des Prozesskostenrisikos durch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe nicht ausgeschlossen.

Welche Fristen und Formalien müssen beachtet werden?

In einigen Bundesländern bestehen Bewerbungsfristen für einen Antrag außerhalb der offiziellen Hochschulkapazitäten. Diese sind zu beachten. Der richtige Zeitpunkt für den Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium liegt in der Regel vor Vorlesungsbeginn. Der Antrag kann unabhängig davon gestellt werden, ob der Bewerbungsantrag abgelehnt worden ist oder nicht. Auch die Entscheidung über einen Widerspruch muss nicht abgewartet werden. Wichtig ist aber, auf den Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid der Hochschule rechtzeitig zu reagieren, damit dieser nicht bestandskräftig wird.


Rechtsanwalt Thomas Herz
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