Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin: Studienplatzklage für das kommende Sommersemster 2013

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Welche Fristen sind in den einzelnen Bundesländern zu beachten?

Auch dieses Jahr werden die Universitäten zum Sommersemster 2013 mit mehr Bewerbungen konfrontiert als Studienplätze zunächst seitens der Universitäten berechnet worden sind. In den sog. "harten" NC-Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sind mittlerweile nicht nur besonders gute Abiturnoten erforderlich. Viele Universitäten und Fachhochschulen sind inzwischen dazu übergegangen Zulassungsbeschränkungen in ihren eigenen Satzungen zu erlassen. 

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, heißt das aber lange noch nicht, dass Sie sich mit dieser Entscheidung zufrieden geben müssen. Nutzen Sie die Chance einer Studienplatzklage.

Die Studienplatzklage beschäftigt sich zumeist mit Studienplätzen, die nicht von der Universität festgesetzt worden sind. Um sich auf solche Plätze "einzuklagen" muss zuvor ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden. Der außerkapazitäre Zulassungsantrag führt noch nicht dazu, dass die Hochschulen den gewünschten Studienplatz vergeben.

Fristen für den außerkapazitären Zulassungsantrag

Baden-Württemberg15.1
Bayern-
Berlin1.4.
Brandenburg-
Bremen10.3. (Fachhochschulen)/15.3. (Universitäten)
Hamburg  -
Hessen1.3.
Mecklenburg-VorpommernHochschulstart-Studiengänge: 15.1.
Niedersachsen1.3. (Fachhochschulen)/15.4. (Universitäten)
Nordrhein-Westfalen1.4.
Rheinland-Pfalz -
Saarland 15.4.
Sachsen -
Sachsen-Anhalt15.1.
Schleswig-Holstein  -
Thüringen  15.1.

Was passiert wenn die Fristen verstrichen sind?

Die Fristen für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung müssen unbedingt eingehalten werden. Werden die Fristen missachtet gelten danach gestellte Anträge als unzulässig. Wird dennoch ein Antrag nach Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht gestellt, droht in der Regel die Ablehnung des Antrags als unzulässig. Die Fristen sind für Altabiturienten und Neuabiturienten identisch. Dies unterscheidet sich von den regulären Antragsfristen bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Handlungsempfehlung

Für das kommende Sommersemester 2013 empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und betreuen Sie, soweit dies notwendig ist, auch im gerichtlichen Verfahren. Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie selbstverständlich ebenfalls und bieten Ihnen eine individuelle und gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.