Erfolg von Studienplatzklagen, speziell im Fach Humanmedizin

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Sommersemester 2006

Von Rechtsanwältin Regine Filler

Die Universitäten können mittels einer so genannten Studienplatzklage bzw. Kapazitätsklage verpflichtet werden, zusätzliche Studienplätze zu schaffen, die unter den BewerberInnen verlost werden. Eine solche Verpflichtung wird von den Gerichten in der Regel im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kurzfristig erlassen, ohne dass die Parteien persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Dadurch ist die Studienplatzklage, neben dem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung, eine Chance, den ersehnten Studienplatz zu erhalten. Häufig stellt sich jedoch die Frage, ob sich der in erster Linie finanzielle Aufwand lohnt. Um diese Frage zu beantworten, werden wir im Folgenden aufzeigen, vor welchen Gerichten und an welchen Universitäten es gelungen ist, weitere Studienplätze, zur Verlosung unter den BewerberInnen zu erstreiten.

Bevor wir jedoch die Erfolgsaussichten der Klagen beleuchten, weisen wir darauf hin, dass teilweise bereits einem Widerspruch, im Verfahren auf außerkapazitäre Zulassung, Erfolg beschieden ist, ohne dass es einer Klage bedarf. Für die Darstellung des Verfahrens verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Aufsätze „Klage auf Studienplatz/ Zulassung zum Studium“, und „Anspruch auf Studienplatz durch Studienplatzklage“ .

Bitte beachten Sie auch: Damit Sie Ihre Chancen auf die Zuteilung eines Studienplatzes wahren, sind je nach Bundesland und Universität unterschiedliche Form- und Fristvorschriften zu beachten (z.B. endet der Termin für außerkapazitäre Bewerbungen zum Wintersemester 2006/2007 in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2006). Wir empfehlen Ihnen deshalb, zum jeweiligen Allgemeinen Studenten Ausschuss (AStA) der Universität Kontakt aufzunehmen bzw. die Einholung eines qualifizierten Rechtsrates. Bitte beachten Sie dabei, dass die Informationen auf den Internetseiten der Universitäten/Studentenausschüsse teilweise veraltet sind – fragen Sie deshalb gegebenenfalls persönlich nach. Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragstellung auf außerkapazitäre Zulassung bzw. im Widerspruchverfahren und/ oder bei einer Studienplatzklage mit rechtlichem Rat zur Seite.

Vorliegend beschränken wir uns der Übersichtlichkeit halber darauf, Ihnen für das Studienfach Humanmedizin einen Überblick über die erfolgreichen Urteile der letzten zwei Semester geben. Dieser soll Ihnen dazu dienen, Ihre Erfolgsaussichten abzuschätzen und Ihnen die Auswahl erleichtern, an welchen Universitäten eine Bewerbung, ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bzw. Studienplatzklage erfolgen sollte.

Die Georg-August-Universität Göttingen wurde mit Beschluss vom 15. Juni 2006 durch das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtet, weitere Teilstudienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. und 3. Fachsemester) im Losverfahren zu vergeben.

Die Universität Leipzig wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 23. Mai 2006 verpflichtet, in dem 2. und 4. vorklinschen Fachsemestern weitere Studienplätze zu vergeben.

Die Universität Duisburg-Essen wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Mai 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Philipps-Universität Marburg wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 14. Mai 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Ruhr-Universität Bochum wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Mai 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 28. März 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/Main wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 03. März 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) wurde vom Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 15. Februar 2006 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wurde mit Beschluss vom 07. Februar 2006 vom Verwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Wintersemester 2005/2006

Die Georg-August-Universität Göttingen wurde mit Beschluss vom 23. Dezember 2005 durch das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. und 2. Fachsemester) im Losverfahren zu vergeben.

Die Universität Regensburg wurde durch Beschluss vom 21. Dezember 2005 vom Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. und 3. Fachsemester) im Losverfahren zu vergeben.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) wurde vom Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 19. Dezember 2005 verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Eberhard Karls Universität Tübingen wurde vom Verwaltungsgericht Sigmaringen verpflichtet weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Technische Universität Dresden (TU Dresden) verpflichtete sich vor dem Verwaltungsgerichts Leipzig mit Vergleich vom 24. November 2005, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Universität Ulm wurde mit Beschluss vom 08. November 2005 durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Die Universität Leipzig verpflichtete sich vor dem Verwaltungsgerichts Leipzig mit Vergleich vom 04. November 2005, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. und 3. Fachsemester) im Losverfahren zu vergeben.

Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wurde mit Beschluss vom 19. Oktober 2005 durch das Verwaltungsgericht Magdeburg verpflichtet, weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Losverfahren zu vergeben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden

Unabhängig von Abiturnote und Wartezeit lassen sich mittels Beantragung der außerkapazitären Zulassung und/oder Studienplatzklagen und der damit gegebenenfalls verbundenen Teilnahme am Losverfahren grundsätzlich an jeder Universität die Chancen den begehrten Studienplatz zu erhalten erhöhen.

Mit der Zahl der Universitäten an denen Anträge/Klagen eingereicht werden, steigen die Chancen den Studienplatz zu ergattern. Dabei sollten die Universitäten jedoch nicht wahllos ausgesucht werden, sondern nach Abwägung einer Kosten-Nutzen-Analyse eine Beschränkung auf die erfolgsversprechenden erfolgen. Insbesondere gilt es hier auf Spezialwissen zurückzugreifen, welches neben Erfahrungen, auf Grundlage bereits ergangener gerichtlicher Entscheidungen, auch die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Lehrangebot, Personal- und Ressourcenentwicklungen und Lehrstuhlveränderungen berücksichtigt.


Wir beraten Sie gern: Rechtsanwaltskanzlei Filler, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen, Tel. : 0551 7977666, http://www.goettingen-recht.de; info@goettingen-recht.de.

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