Straftaten gegen den persönlichen Lebensbereich und sonstige persönliche Rechtsgüter

Mehr zum Thema: Strafrecht, Privatsphäre, Intimbereich, Hausfriedensbruch
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Die Privatssphäre bzw. der Intimbereich werden durch das Grundgesetz gewährleistet. Einige Strafgesetze drohen daher Strafen an, wenn diese persönlichen Bereiche widerrechtlich beeinträchtigt werden.

Garantiert werden die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Briefgeheimnisses und der Schutz bestimmter Daten.
Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung und Geschäftsräume ist geschützt durch den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

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Seite  1:  Worum es geht
Seite  2:  Der Hausfriedensbruch
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