Was tun als Opfer einer Straftat

Mehr zum Thema: Strafrecht, Opfer, Opferschutz, Schmerzensgeld, Strafanzeige, Strafantrag
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Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat

Opfer einer Straftat kann jeder werden, ob durch körperlichen Schaden (z.B. Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte) oder materiellen Schaden (z.B. Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung etc…).

Dabei stellt sich dann die Frage

- was tun?

- Welche Rechte habe ich?

- Welche Pflichten habe ich?

- Wie bekomme ich meinen Schaden ersetzt?

- Wie verhalte ich mich vor Polizei und Gericht?

- Wer zahlt mir meine Auslagen?

Usw….

Was tun als Opfer einer Straftat?

Als erstes stellt sich die Frage, was unmittelbar nach einer Straftat zu tun ist. Gehe ich zur Polizei oder gleich zum Anwalt? Oder mach ich das mit mir selbst oder direkt mit dem Täter aus?

Bei der Beantwortung dieser ersten Fragen kommt es maßgeblich auf die Tat an. Bei Vermögens- und Eigentumsdelikten (z.B. Betrug, Diebstahl) ist eine polizeiliche Anzeige oft schon aus versicherungsrechtlichen Gründen gefordert, um den Schaden über eine etwaige Versicherung ersetzt zu bekommen. Gleiches kann aber z.B. auch bei Körperverletzungsdelikten in Bezug auf die Krankenkasse gelten. Andererseits ist es grundsätzlich jedem selbst überlassen, ob er zur Polizei geht oder nicht. Wenn die Strafverfolgungsbehörden allerdings auch ohne die Strafanzeige Kenntnis von der Straftat bekommen sind sie in der Regel gesetzlich verpflichtet zu ermitteln, selbst wenn das Opfer dies nicht wünscht.

Aus anwaltlicher Sicht kann die Stellung einer Strafanzeige und einem damit verbundenem Einschreiten von Polizei und Staatsanwaltschaft nur zugeraten werden. Denn ungeachtet der Tatsache, dass man immer damit rechnen muss, dass von einem Täter, der nicht strafrechtlich verfolgt wird, eine gewisse Wiederholungsgefahr ausgeht, sind die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Strafverfahrens für das Opfer unter Umständen besser und es wird weniger aufwendig, zu seinem Recht im Sinne einer Schadenswiedergutmachung zu kommen. Denn das Strafverfahren, das in der Regel durch eine entsprechende Strafanzeige des Opfers eingeleitet wird, hat den Vorteil, dass andere, nämlich Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungsarbeit leisten, d.h. das Opfer braucht sich um die Beweissicherung und die Möglichkeiten, den Täter der Tat zu überführen, grundsätzlich keine Gedanken und vor allem keine Arbeit machen. Würde das Opfer nur seinen Schaden vom Täter ersetzt verlangen wollen, z.B. Schmerzensgeld, müsste das Opfer alle Beweise zusammentragen, selbst Geld bezahlen, um womöglich einen Zivilprozess anzustreben etc…

Ein weiterer wenn nicht sogar der größte Vorteil an einem Strafverfahren für das Opfer ist, dass es vielschichtige Möglichkeiten der Schadenswidergutmachung bzw. des Schadensersatzes gibt, meist sehr unbürokratisch und ohne, dass das Opfer selbst gerichtlich gegen den Täter vorgehen muss. So bietet das Straferfahren z.B. die Möglichkeiten eines sog. Täter Opfer Ausgleichs, des Adhäsionsverfahrens oder eines strafgerichtlichen Vergleichs zu Gunsten des Opfers (mehr dazu unten ausführlich).

Soweit die Polizei wie oben erwähnt ohnehin nicht schon selbst Kenntnis von der Straftat erlangt hat, kann eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle gemacht werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich als Opfer einer Straftat aber auch hier, zuerst einen Anwalt zu konsultieren, der einem die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und einen vor möglichen Stolperfallen wie z.B. einer eigenen Belastung oder aber auch bzgl. weiterer Opferhilfe und Opferschutzes, vor allem in Bezug auf die Zeuegnrolle des Opfers, beraten kann.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es grundsätzlich dem Opfer überlassen ist, ob es durch eine Strafanzeige bei der Polizei ein Strafverfahren gegen den Täter anstrengen will oder nicht, soweit die Polizei nicht von selbst von der Straftat erfährt. Grundsätzlich kann aber nur dringend dazu angeraten werden, eine Strafanzeige zu stellen, soweit man Opfer einer Straftat geworden ist, um die vielschichtigen Möglichkeiten der Ahndung der Tat aber auch des leichteren Weges zu seinem Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen, für sich zu nutzen. Dabei sollte man auch nicht den Gang zum Anwalt für Strafrecht und Opferschutz scheuen!

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