Richtiges Verhalten im Strafverfahren

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Wie verhält man sich idealerweise, wenn man erfährt, dass gegen einen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft?

1. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch:

Sven Keusch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Oberanger 42
80331 München
Tel: 089 232387250
Web: http://www.keusch-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Vertragsrecht, Urheberrecht, Strafrecht, Medizinrecht

Wie wird ein Fisch gefangen? Er öffnet seinen Mund. Oder etwas griffiger im englischen Original: "How does a fish get caught? He opens his mouth."

Tatsächlich hat sich schon so mancher sprichwörtlich um Kopf und Kragen geredet, wenn er all zu unbedarft und in der sicheren staatsbürgerlichen Gewissheit das "Richtige" zu tun ohne anwaltliche Beratung und vor allem ohne Kenntnis der genauen Vorwürfe mit den Ermittlungsbehörden spricht und/oder kooperiert.

Denn es ist nicht nur eine Weisheit aus den Ferneshkrimis, dass jeder das Recht zu schweigen hat. Schweigen stellt im deutschen Recht keine Willenserklärung dar und darf in keinster Weise zu Lasten des Angeschuldigten gewertet werden. Die Ermittlungsbehörden versuchen natürlich den Angeschuldigten auf dem "falschen Fuß" zu erwischen und diesen zu einer möglichst umfassenden Aussage zu bewegen. Aber es wird auch anstandslos akzeptiert, wenn der Angeschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und zunächst anwaltlichen Rat einholen möchte. Es besteht kein Grund zu der Befürchtung, dass die Ermittlungsbehörden einem dies negativ auslegen würden oder erst Recht Verdacht schöpfen würden.

Deshalb ist der erste und wichtigste Rat immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und umgehend einen Anwalt zu konsultieren. Dieser (und nur dieser) kann dann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und diese umfangreich auswerten. Erst dann wird wirklich offenkundig welche Vorwürfe gegen den Angeschuldigten erhoben werden, worauf diese gestützt werden (wie diese also bewiesen oder eben nicht bewiesen werden) und erst dann lässt sich eine weitere Strategie ausarbeiten.

Teil dieser Strategie kann es sein, dass eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgt. Diese Aussage erfolgt dann aber in Abstimmung mit dem Verteidiger und in Kenntnis der Umstände des Sachverhalts.

2. Holen Sie sich möglichst frühzeitig rechtlichen Besitand:

Bereits aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts extrem wichtig ist, denn nur der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit in die Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen und kann diese beurteilen.

Ein weiterer Grund ist, dass, so zeigt die Statistik, die meisten Personen, die als Beschuldigte in eine Strafverhandlung hineingehen (also tatsächlich vor einem Strafgericht "landen"), als Verurteilte aus einer Strafverhandlung solchen herausgehen. Das Ziel einer umfassenden Strafverteidigung ist daher immer möglichst schon vor dem eigentlichen Strafverfahren so viel wie möglich für den Mandanten zu erreichen. Daher ist es eben sehr zweckmäßig, dass der Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren aktiv wird und durch Gespräche mit den Ermittlungsbehörden, Schriftsätze, Vorlage von Beweismitteln, Beweisanträgen, Einholung von Gutachten etc. das Verfahren zu Gunsten des Mandanten so weit wie möglich zu wenden. Im Idealfall werden so Zeit, Nerven, Geld und Strafen er- bzw. gespart.

Im Prinzip ist das richtige Verhalten also einfach. Man sagt und macht nach Möglichkeit nichts, außer dass man möglichst umgehend einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragt. Auch wennd er erste Impuls ein anderer sein mag. Dieses Vorgehen hat sich immer bewährt und die Statistik und Erfahrung zeigen eindeutige Erfolge.