Keine generelle Bewährungsversagung bei arbeits- und wohnungslosen Ausländern

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Einzelfallprognose ist nicht durch generellen Erfahrungssatz zu ersetzen

Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) gibt es keinen generellen Erfahrungssatz, dass bei Ausländern, die im Inland über keine soziale Bindungen verfügen, keine Arbeit haben und als Wohnsitz lediglich eine Asylunterkunft vorweisen können, stets eine negative Sozialprognose auszustellen ist.

Der BGH hob in seiner Entscheidung vom 12.07.2012 (Az.: 2 StR 210/12) die landgerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Bewährungsversagung auf. Auch die Asylunterkunft sei als Inlandswohnsitz zu werten. Hinsichtlich der potentiellen Mittellosigkeit sei zu prüfen. ob der Täter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen und damit den Lebensunterhalt bestreiten könne.

Christian Fuchs
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Bewertung: Die Entscheidung ist zu begrüßen. Der BGH verdeutlicht durch diese Entscheidung, dass die Entscheidung über die Bewährung stets im Einzelfall zu treffen ist. Hierbei sind generelle Erwägungen nach dem Motto: "Ausländer Arbeitslos Wohnungslos = keine Bewährung" nicht zulässig.

Dr. Christian Fuchs

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Leserkommentare
von Der Belgarath am 27.09.2012 22:34:37# 1
Also ich finde diese Entscheidung nicht begrüßenswert. Kriminelle Ausländer, erst recht solche, die nicht von eigener Hände Arbeit ihr Dasein finanzieren, sondern sogar noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden, sollten keine Bewährungsstrafen erhalten dürfen, sondern umgehend ausgewiesen werden müssen. Wer in diesem Land Aufnahme gefunden hat, weil sein Leben im Heimatland bedroht ist, der ist moralisch in jeder Hinsicht zur peinlichsten Beachtung des geltenden Rechts im Aufnahmestaat verpflichtet. Erhebt er die vorsätzlich die Hand gegen seine Mitmenschen, um sie an Leben, Gesundheit oder Eigentum zu schädigen, dann hat er das Gastrecht verwirkt. Noch geltendes Recht ist dringend in diese Richtung zu ändern!
    
von Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs am 28.09.2012 08:39:18# 2
Diesen Beitrag kann ich nicht unkommentiert lassen. Ich finde diesen nicht nur unqualifiziert, sondern auch gefährlich weit rechts angesiedelt im politischen Spektrum. Um nicht polemisch zu werden, beschränke ich mich auf eine sachliche Stellungnahme: Es darf nach dem geltenden Strafgesetzbuch keinerlei Pauschalverurteilungen geben. Die Frage der Strafe und auch der Bewährung ist stets an der persönlichen Schuld des Einzelfalls zu entscheiden. Dies muss ohne Ansehung der Person geschehen. Es kann keinen generellen Unterschied dahingehend geben, dass kriminelle Ausländer keine Bewährung bekommen dürfen, kriminelle Deutsche hingegen schon. Dies ist schlicht und ergreifend gesetzeswidrig. Den Wunsch des Kommentateurs geltendes Recht idealerweise zu ändern, habe ich zur Kenntnis genommen. Zum Glück sind die politischen Verhältnisse in Deutschland derzeit so, dass rechtes Gedankengut nicht in Gesetzesform gepresst werden kann. Dies war schon einmal anders in dieser Republik, die Folgen sind hinlänglich bekannt..... P.S.: Das StGB stammt übrigens aus dem Jahre 1871