Ist reden silber und schweigen Gold?

Mehr zum Thema: Strafrecht, Aussageverweigerungsrecht, Richter, Aussagen, Schweigen, negativ
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Schweigen oder Aussagen

Ist es als Beschuldigter vor der Polizei oder als Angeklagter vor dem Richter besser auszusagen oder zu schweigen.

Leider gibt es auch auf diese Frage keine Pauschalantwort. Es ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls.

Viele Beschuldigte bzw. Angeklagte legen ein Geständnis ab, da der Tatvorwurf stimmt, die Beweislage erdrückend ist und sich ein Geständnis in der Regel positiv auf den Strafrahmen auswirkt.

Von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen, kann jedoch dann sinnvoll sein, wenn das Ergebnis der Ermittlungen die Möglichkeit offen lässt, ob ein Tat oder Täternachweis durch die Beweisaufnahme erfolgt. Sollte der Staatsanwaltschaft dieser Nachweis nicht gelingen, ist der Angeklagte frei zu sprechen. Es gilt im Strafrecht der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten“.

Auch bei sehr aufgeregten Angeklagten/Beschuldigten ist eine sorgfältige Abwägung zu treffen. Es kann nämlich sein, dass es “im Eifer des Gefechts“ zu selbstbelastenden sowie widersprüchlichen Angaben kommt oder das die Aussage, durch ein sprachliches Missgeschick, anders verstanden und ausgelegt wird als vom Beschuldigten oder Angeklagten ursprünglich gemeint war. 

Aus einem vollständigen Schweigen oder Leugnen des Tatvorwurfes dürfen dem Beschuldigten bzw. Angeklagten keine Nachteile entstehen.

Vorsicht ist jedoch geboten,  wenn der Angeklagte nur bei bestimmten Fragen zum Tatvorwurf aussagt und bei anderen Punkten schweigt. Hier kann und darf der Richter durchaus für den Angeklagten nachteilige Schlüsse ziehen.