Indirekte politische Verfolgung - Rehabilitierung nach StrRehaG (betrifft: "DDR-Heimkinder")

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Heimeinweisung von Kinder auf Grund der politischen Aktivität ihrer Eltern oder bei deren Republikflucht

Es gibt wieder einen kleinen Erfolg zu berichten: Die Eltern meines Mandanten waren in der DDR politisch aktiv, und wurden aus diesen Gründen von der Stasi verhaftet. Die Eltern verbrachten einige Monate in Stasi-Haft, bevor sie freigekauft wurden. Bei der Verhaftung wurden den Eltern beide Kleinstkinder (mein Mandant war damals 4 Jahre alt, seine Schwester erst 2 Jahre alt), den Eltern regelrecht aus den Armen gerissen. Die Kinder kamen ins Heim und wurden unter Pflegschaft (Vormundschaft) gestellt.

Obwohl sich sowohl die Oma der Kinder, als auch eine befreundete Familie anboten, die Kinder aufzunehmen, verblieben die Kinder fast 1 Jahr in staatlicher Obhut. Danach durften sie zu der befreundeten Pflegefamilie und später dann im Rahmen der Familienzusammenführung zu ihren Eltern nach Westdeutschland.
Die Generalstaatsanwaltschaft stellte sich zunächst auf den Standpunkt, ein Grund für eine Rehabilitierung liege nicht vor, da die Kinder ja nur indirekt auf die politische Aktivität der Eltern zurückzuführen war. Auch das Landgericht Berlin, schien zunächst diesen Weg gehen zu wollen.

Diana Blum
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Da wir hierzu aber dann nochmals umfangreich vorgetragen haben, und uns auch auf die Entscheidung des VG Meiningen vom 3. April 2008 (8 K 222/06) berufen konnten, wurde mein Mandant (und natürlich auch seine Schwester) rehabilitiert (551 Rh 394/09, Beschluss v. 6, Mai 2011)) und zwar für den Zeitraum ab der Heimeinweisung, bis zum Datum der Ausreise. Es wurde lediglich ein Zeitraum von ca. 4 Wochen ausgenommen, da dies der (normale)Zeitraum für die Behörde gewesen wäre, die familienrechtliche Situation zu klärn. Grund für die stattgebende Rehabilitierungsentscheidung war hier vor allem, dass sich aus den gesamten Umständen ergab, dass die Kinder nur deshalb in Heimerziehung kamen, um Druck auf die "missliebigen" Eltern aufzubauen.

Die Rehabilitierung war ein großer Schritt für meinen Mandanten, sein Lebensweg wird allerdings für immer gebrochen bleiben. Auch deshalb prüfen wir gerade die Möglichkeit eines Amtshaftungsanspruchs gegen den Vormund. 

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Rechtsanwältin Diana Blum
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