Gruppenanfragen im Steuerrecht

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Rasterfahndung gegen Steuersünder

 

Seit dem 17.07.2012 wurde im Rahmen des OECD-Musterabkommens der Artikel 26 geändert. In Zukunft sollen neben dem bisherigen Informationsaustausch zwischen den Ländern auch so genannte Gruppenanfragen möglich sein. Dies hat vor allem im Verhältnis zur Schweiz eine hohe Bedeutung.

Christian Fuchs
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Was sind Gruppenanfragen?

Bei einer Gruppenanfrage kann der fragende Staat (z.B. Deutschland) seine Anfrage an einen anderen Staat (z.B. Schweiz) abstrakt und in Bezug auf eine ganze Gruppe von Personen richten. Bislang musste zumindest der Name des Verdächtigen bekannt sein. Dies ist bei der Gruppenanfrage nicht mehr notwendig. Es reicht aus, ein Verhaltensmuster zu beschreiben, welches potentiell dazu dient, Steuern zu hinterziehen. Personen, die unter die angefragten Kriterien fallen, werden vom Auskunftsstaat genannt.

Wieso kommt es gerade jetzt zu Gruppenanfragen?

Hintergrund der Gruppenanfragen ist die Weißgeldstrategie der Schweiz und nicht zuletzt auch das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Schweiz will sich in Zukunft auf die Verwaltung versteuerter Vermögen konzentrieren und mit dem Steuerabkommen eine Regularisierung der Altlasten erreichen. Das Steuerabkommen ist aufgrund seiner Schlupflöcher, insbesondere durch Kapitaltransfer nach Asien, in Deutschland starker Kritik ausgesetzt. Insbesondere die SPD-geführten Bundesländer wollen das Abkommen daher im Bundesrat blockieren. Möglicherweise können die Gruppenanfragen diese Bedenken nun zerstreuen.

Sind bereits heute Gruppenanfragen möglich?

Derzeit fehlt in der Schweiz noch die Zustimmung des Nationalrats. Diese wird für Herbst 2012 erwartet. Für den gleichen Zeitraum ist in Deutschland damit zu rechnen, dass das Steuerabkommen im Bundesrat debattiert wird. Geplant ist, Gruppenanfragen und das Abkommen ab dem 01.01.2013 mit Gültigkeit auszustatten.

Kann es rückwirkende Gruppenanfragen geben?

Der Sinn und Zweck der Gruppenanfragen gebietet es, diese auch für einen Zeitraum vor dem 01.01.2013 zuzulassen. Jemand der vor diesem Zeitpunkt seine Geschäftsbeziehung zu einer schweizerischen Bank auflöst und das Geld bspw. nach Singapur transferiert, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Steuerabkommens. Gerade diese Geldtransfers zur fortgesetzten Steuerhinterziehung interessieren den deutschen Staat. Bis zu welchem Zeitpunkt di Gruppenanfragen rückwirkend gestellt werden dürfen, ist derzeit noch nicht vollständig klar. Der Focus berichtet, es solle rückwirkend bis zum 01.01.2011möglich sein, Auskünfte einzuholen.

Wie kann eine Gruppenanfrage beispielsweise aussehen?

Der deutsche Staat könnte bspw. um potentielle Steuerabkommensflüchtlinge zu erkennen, fragen:

Welche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum 01.01.2011 ein Konto zu einem schweizerischen Bankinstitut unterhalten hatten, haben die Kontoverbindung vor dem 01.01.2013 gekündigt und die Valuta ins Ausland transferiert?

Was kann man tun, um der Entdeckung durch eine Gruppenanfrage zuvor zukommen?

Um Straffreiheit zu erlangen, bleibt nur, dem erhöhten Entdeckungsrisiko Rechnung zu tragen und das Schwarzgeld zu regularisieren. Hierzu steht auf jeden Fall die Selbstanzeige zur Verfügung. Möglicherweise kommt im Herbst 2012 die Möglichkeit des Steuerabkommens hinzu. Es ist aber im Einzelfall zu errechnen, welche Möglichkeit günstiger ist. In vielen Fällen ist die Selbstanzeige gegenüber dem Steuerabkommen nach wie vor die günstigere Lösung.

Dr. Christian Fuchs

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