Gemeingefährliche Straftaten - Worum es geht
Mehr zum Thema: Strafrecht, gemeingefährlich, allgemeinheit Hierbei handelt es sich um Straftaten, die geeignet sind, eine unbestimmte und mitunter sehr große Zahl von Menschen zu gefährden. Es kann sich auch um Sachwerte handeln (z.B. Gebäude), wenn diese von Bedeutung sind.
Genaugenommen fallen auch Verkehrdsdelikte unter gemeingefährliche Straftaten. Aufgrund ihrer großen Bedeutung und Häufigkeit sind diese bei 123recht.de allerdings als eigenständige Straftaten aufgeführt.
Typische Straftaten, die unter "gemeingefährlich" passen, sind
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Gemeingefährliche Straftaten - Worum es geht Seite 2: Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Seite 3: Die Brandstiftung Seite 4: Die schwere BrandstiftungDas könnte Sie auch interessieren
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