BAföG-Betrug: Wie kann ich mich verteidigen?

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1. Welche Fälle erfasst der BAföG-Betrug?

2. Wie hoch ist die Strafe für BAföG Betrug?

Rolf Tarneden
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Köbelinger Str. 1
30159 Hannover
Tel: 0511. 220 620 60
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3. Kann das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt werden?

4. Bekomme ich einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

5. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt?



1. Welche Fälle erfasst der BAföG-Betrug?

Vereinfacht gesagt, das Verschweigen von Vermögenswerten bei der Beantragung von BAföG-leistungen. Wird aufgrund der Angaben BAföG gewährt, dass dem Antragssteller bei vollständigen Angaben nicht gewährt worden wäre, liegt nach dem Gesetz ein Betrug vor.

2. Wie hoch ist die Strafe für BAföG Betrug?

Wenn es zu einer Strafe durch Urteil oder Strafbefehl kommt, in aller Regel ein Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bestimmt. Es kommt dann unter anderem auf die Schadenhöhe an, ob eine hohe oder geringe Geldstrafe verhängt wird. Um ein Beispiel zu nennen: Ich hatte einmal einen Mandanten, dem ein Betrug mit einem Schaden von ca. 10.000,00 € vorgeworfen wurde. Er bekam eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen.

Eine Freiheitsstrafe ist allenfalls bei sehr hohen Schäden denkbar oder dann, wenn der Beschuldigte vorbestraft ist. Diese wird dann aber – wenn die Vorstrafen nicht zu hoch sind – zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Bei allem Bemühen, eine Einschätzung abzugeben, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass konkrete Voraussagen, welche Strafen zu erwarten sind, nicht möglich sind.

Vielfach geht das Bemühen der Strafverteidigung dahin, eine Strafe durch Urteil gänzlich zu vermeiden. Dies ist dann möglich, wenn das Verfahren eingestellt wird (siehe sogleich 3.).

3. Kann das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt werden?

Hier sind viele Konstellationen denkbar. Es sollen nur die wichtigsten angesprochen werden, nämlich Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes (a), Einstellung wegen Geringfügigkeit (b), Einstellung gegen Auflagen (c).

  1. Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes

    Der Tatverdacht fehlt dann, wenn der Beschuldigte wegen des vorgeworfenen Betruges nicht verurteilt werden kann. Insbesondere kommt die Nichtverfolgbarkeit wegen Verjährung in Betracht. Mir sind hier Fälle bekannt, in denen die BAföG-Ämter solange gewartet haben, dass Verjährung eingetreten ist. Denkbar ist auch, dass teilweise Verjährung eingetreten ist, so z.B. wenn jemand BAföG in drei Jahren mit drei selbständigen Anträgen beantragt hat und zwei der drei Taten schon verjährt sind.

    Im Übrigen ist der Tatnachweis regelmäßig schnell und leicht erbracht, da sich das Verschweigen von Vermögen aus den schriftlichen Antragsunterlagen ergibt und der Nachweis von (verschwiegenem) Vermögen über den Datenabgleich möglich ist. Die Möglichkeiten, den Tatverdacht in dieser Hinsicht zu entkräften, sind begrenzt.

  2. Einstellung wegen Geringfügigkeit

    Der Schaden ist gering, der Beschuldigte nicht vorbestraft, der Schaden evtl. schon ausgeglichen, die Tat liegt schon längere Zeit zurück…Dies sind Umstände, die die es möglich machen, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zu erwirken. Eher die Ausnahme.

  3. Einstellung gegen Auflagen

    Aus meiner Sicht von großer Bedeutung. Das Verfahren wird dadurch beendet, dass der Beschuldigte eine Auflage erbringt (z.B. Schadenwiedergutmachung – also Zahlung des zu Unrecht erhaltenen BAföG.s, sonstige Geldauflage). Im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt, vorausgesetzt, die Auflage wird binnen sechs Monaten erfüllt. Bei Schäden, die noch eher im unteren Bereich liegen, sollte auf jeden Fall versucht werden, auf diese Art der Einstellung hinzuwirken. Auch kann es sich hier positiv auswirken, wenn der Beschuldigte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist.

    Entscheidender Vorteil: kein Eintrag im Bundeszentralregister und polizeilichen Führungszeugnis (siehe auch sogleich 4.)

4. Bekomme ich einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

Es ist zu unterscheiden zwischen Bundeszentralregister und polizeilichem Führungszeugnis. In das Bundeszentralregister wird jede Verurteilung (nicht aber die Einstellung des Verfahrens) eingetragen. In das polizeiliche Führungszeugnis, dass bei einer Bewerbung bei einem Arbeitgeber vorzulegen ist, werden Geld- und Freiheitsstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten nicht eingetragen: Voraussetzung: keine Voreintragung wegen einer anderen Tat.

Die Frage, ob eine Eintragung ist Führungszeugnis erfolgt, ist in der Regel wichtiger als Frage, ob die Strafe nun 500,00 € oder 1.000,00 € beträgt. Viele Beschuldigte sind oder werden Akademiker und wollen eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einschlagen. Eine Eintragung im Führungszeugnis kann diese Planungen beeinträchtigen.

Meine Verteidigung ist daher immer bemüht, die „magische Grenze“ von 90 Tagessätzen zu unterschreiten.

5. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt?

Ein Eintragung ins Führungszeugnis kann eine berufliche Karriere nachhaltig beeinträchtigen. Eine Strafverteidigung, der es gelingt, eine Einstellung zu erwirken oder eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden, hat sich in der Regel sofort bezahlt gemacht. Die Kosten der Strafverteidigung, die je nach Aufwand unterschiedlich hoch ausfallen (sie bewegen sich aufwandsbezogen bei mir in einem Rahmen von etwa 250,00 € - 900,00 €) fallen demgegenüber verhältnismäßig gering ins Gewicht.


Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
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