Was tun beim Vorwurf einer Sexualstraftat?

Mehr zum Thema: Strafrecht, Sexualstraftat, Beschuldigter, Verhalten, Sexualdelikt, Verfahren
4,44 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Sexualdelikt - richtiges Verhalten als Beschuldigter im Strafverfahren

Wer einer Sexualstraftat (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern etc.) verdächtigt wird, der befindet sich in einer extremen Ausnahmesituation. Es droht in der Regel eine Freiheitsstrafe und zudem die Vernichtung der gesamten beruflichen und privaten Existenz. Oft sind die vermeintlichen Taten Jahre her und die Beweissituation ist meist höchst kompliziert. Keinesfalls sollte man sich in so einer Situation selbst verteidigen. Es ist unbedingt notwendig, sich von Anfang an durch einen Strafverteidiger beraten und verteidigen zu lassen.

Wie läuft das Verfahren ab?

In der Regel wird das vermeintliche Opfer eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Diese ermittelt dann im Rahmen der Staatsanwaltschaft. Die Polizei stellt Beweise sicher und vernimmt gegebenenfalls weitere Zeugen. Sie erhalten als Beschuldigter eine Vorladung zur Polizei. Unter Umständen – je nach Fallgestaltung – findet eine Hausdurchsuchung statt. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Sie verhaftet werden.

Alexandra Braun
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
Tel: 06421-686165
Tel: 0163-2688570
Web: http://www.verteidigerin-braun.de
E-Mail:
Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht

Was soll ich im Falle einer Vorladung tun?

Auf keinen Fall sollten Sie selbst Angaben zur Sache machen, selbst wenn Sie unschuldig sind. Mit unbedachten Äußerungen können Sie Ihre Situation erheblich verschlechtern. Es ist sehr wichtig, dass ein Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht nimmt und die Beweislage analysiert. Nur so kann Ihre Verteidigung vernünftig geplant und durchgeführt werden.

Was tut der Rechtsanwalt?

Ihr Rechtsanwalt wird zunächst die Akte auswerten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Aussage des vermeintlichen Opfers. Der Rechtsanwalt wird diese Aussagen analysieren und etwaige Widersprüche aufdecken. Weiter wird Ihr Rechtsanwalt die Akte mit Ihnen besprechen und das weitere Vorgehen planen. Bedenken Sie, dass Ihr Rechtsanwalt von Berufs wegen zum Schweigen verpflichtet ist. Alles, was Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, ist vertraulich.

Unter Umständen wird Ihr Rechtsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten beantragen.

Was ist ein Glaubwürdigkeitsgutachten?

Bei einem solchen Gutachten überprüft ein Aussagepsychologe die Angaben des vermeintlichen Tatopfers auf ihre Glaubwürdigkeit. Es ist denkbar, dass es sich bei der Aussage um eine Fremdsuggestion handelt oder auch, dass eine bewusste Falschbelastung vorliegt. Ein solches Gutachten wird eingeholt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Richter alleine nicht die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage beurteilen kann. Dies ist beispielsweise bei einem psychischen kranken Zeugen der Fall. Auch die Entstehungsgeschichte der Aussage kann ein solches Gutachten notwendig machen.

Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht Die rechtlichen Folgen des sexuellen Kontakts mit Minderjährigen
Strafrecht Vorwurf der Vergewaltigung
Strafrecht Aussage-gegen-Aussage Situation bei Sexualdelikten
Strafrecht Änderungen im Sexualstrafrecht