Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Worum es geht

Mehr zum Thema: Strafrecht, Freiheit, Freiheitsberaubung, Nötigung
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So gut wie alle Straftaten des Strafgesetzbuches beschränken oder unterbinden die Freiheit des Opfers: die Freiheit, zu tun, was man will bzw. die Freiheit zu entscheiden, was man nicht will. Wo man sich aufhält, wen man in sein Haus lässt, was man mit Sachen anstellt etc.

Bei den Delikten, die hier unter der Rubrik "Straftaten gegen die persönliche Freiheit" geführt werden, steht diese Freiheit allerdings im Vordergrund. Während sie bei den übrigen Straftaten nur Begleiterscheinung ist, kommt es hier dem Täter vornehmlich darauf an, die Freiheit der Person zu beeinträchtigen.

Das klassischste Beispiel, natürlich, ist die Freiheitsberaubung. Die Fortbewegung wird unterbunden, und dies ist alleiniges Ziel des Täters. Nicht wie bei der Geiselnahme, bei der es dem Täter um Vermögenswerte geht, und die Freiheitsberaubung der Geiseln nur Mittel zum Zweck ist.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Worum es geht
Seite  2:  Die Freiheitsberaubung
Seite  3:  Die Nötigung
Seite  4:  Die Bedrohung
Seite  5:  Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
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