Neue Fragen zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, § 184 b StGB

Mehr zum Thema: Strafrecht, Kinderpornographie, Hausdurchsuchung, Jugendpornographie, Strafrecht, Verbreitung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Neue Fragen zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, § 184 b StGB

Bestimmte Fragen tauchen vonseiten des Mandanten bei der Verteidigung wegen § 184 StGB immer wieder auf. In dem folgenden Artikel werden einige Fragen beantwortet.

Bestimmte Fragen tauchen vonseiten des Mandanten bei der Verteidigung wegen § 184 StGB immer wieder auf. In dem folgenden Artikel werden die wichtigsten Fragen beantwortet. Sollte gegen Sie wegen Besitz oder Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt werden, so sollten Sie so schnell als möglich einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

1. Wie kommt es überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren?

Alexandra Braun
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
Tel: 06421-686165
Tel: 0163-2688570
Web: http://www.verteidigerin-braun.de
E-Mail:
Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht

Zu einem Ermittlungsverfahren gegen Sie kann es zum einen durch eine Strafanzeige durch eine Person aus Ihrem Umfeld kommen. In der Regel wird das Ermittlungsverfahren aber aufgrund von Kontrollen von bestimmten Internetseiten/Tauschbörsen durch die Polizei erfolgen.

2. Wann kommt es zu einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung wird in der Regel erfolgen, wenn nach Aktenlage ein begründeter Anfangsverdacht gegen Sie vorliegt und erwartet wird, dass Beweismittel aufgefunden werden. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre IP-Adresse auf einer Seite mit kinderpornographischen Inhalten ermittelt wurde. Die Durchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden.

3. Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Sie müssen davon ausgehen, dass im Rahmen der Durchsuchung technische Geräte (PC, Notebook, iPAD, externe Festplatten etc.) beschlagnahmt werden.

4. Wie geht es dann weiter?

Die beschlagnahmten Gegenstände werden ausgewertet. Entweder geschieht dies durch ein Sachverständigenbüro oder durch die Polizei selbst. Problematisch dabei ist, dass oft wichtige Daten auf den Datenträgern gespeichert sind, die von dem Beschuldigten dringend benötigt werden. Die Verteidigung kann hier durch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und Anträge häufig erreichen, dass dem Beschuldigten bestimmte, für ihn relevante, Dateien zur Verfügung gestellt werden.

5. Kommt es zwingend zu einer mündlichen Verhandlung?

Nein. In der Regel ist es das Ziel der Verteidigung, eine mündliche Verhandlung zu vermeiden. Unter Umständen kann eine Einstellung des Verfahrens oder der Erlass eines Strafbefehls erreicht werden.

6. Ist auch der Besitz von Jugendpornographie strafbar?

Ja, dies ist in § 184 c StGB geregelt. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe.

Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht § 184 StGB, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
Strafrecht Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie