Gemeingefährliche Straftaten - Worum es geht

Mehr zum Thema: Strafrecht, gemeingefährlich, allgemeinheit
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Hierbei handelt es sich um Straftaten, die geeignet sind, eine unbestimmte und mitunter sehr große Zahl von Menschen zu gefährden. Es kann sich auch um Sachwerte handeln (z.B. Gebäude), wenn diese von Bedeutung sind.
Genaugenommen fallen auch Verkehrdsdelikte unter gemeingefährliche Straftaten. Aufgrund ihrer großen Bedeutung und Häufigkeit sind diese bei 123recht.de allerdings als eigenständige Straftaten aufgeführt.

Typische Straftaten, die unter "gemeingefährlich" passen, sind

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Seite  1:  Gemeingefährliche Straftaten - Worum es geht
Seite  2:  Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
Seite  3:  Die Brandstiftung
Seite  4:  Die schwere Brandstiftung
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