Waren nach Deutschland einführen - Was müssen Sie beachten?

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Welcher Freibetrag gilt für Zoll und andere Abgaben bei Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat (z.B. USA, China)

Im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise in einem fernen Land ist der Wunsch nach Souvenirs, exotischen oder einfach nur preiswerten Waren groß. Viele möchten teuere Markenprodukte wie iPads, iPhones oder Kleidung aus den USA einführen. Andere wollen günstige Elektronik aus China mitnehmen. Bevor Sie allerdings Ihre Reisekoffer vor der Rückkehr nach Deutschland voll mit elektronischen Geräten und Kleidungstücken packen, müssen Sie bedenken, dass Sie als Reisender nicht uneingeschränkt Waren einführen dürfen.

Bei Reisen außerhalb Europas müssen bestimmte Einfuhrgrenzen beachtet werden. Halten Sie sich nicht an diese Grenzen, werden Abgaben fällig. Je nach Warengruppe müssen Sie Zoll, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Welche Waren Sie steuer- und zollfrei mitbringen können und mit welchen Abgaben Sie beim Überschreiten der Reisefreimengen rechnen müssen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Waren nach Deutschland einführen - Was müssen Sie beachten?
Seite  2:  Abgabenfreie Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat (z. B. USA, China)
Seite  3:  Was kostet es, wenn die Reisefreimengen überschritten sind?
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