Steuerliche Auswirkung des Kurzarbeitergeldes

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(Stand 30.04.2009)

Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat –neben dem konkreten geringeren Verdienst auch noch steuerliche Auswirkungen. Dies ist im Rahmen des monatlichen Lohnabzuges zunächst nicht spürbar, erst nach der Abgabe der Steuererklärung wird dies bemerkbar sein.

Das Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Einnahme, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld zwar die Einkünfte selbst nicht erhöht, die Einkünfte aber mit einem erhöhten Steuersatz versteuert werden als normalerweise.

Dieser erhöhte Steuersatz wird erst bei der Festsetzung durch die Finanzämter nach Abgabe der Steuererklärung ermittelt und erst dann auf Ihre Einkünfte angewendet. Dies kann dazu führen, dass eine geringere Steuerrückzahlung erfolgt oder auch eine Nachzahlung von Steuern notwendig wird.

Insbesondere bei Ehegatten sollte ein Progressionsvorbehalt bei der Wahl zwischen einer getrennten oder gemeinsamen Veranlagung bedacht werden.

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