Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig!

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In dem nachfolgenden Beitrag informiert Herr Rechtsanwalt Hermes, über das erste Urteil eines Finanzgerichtes zur Kürzung der Pendlerpauschale (Finanzgericht Hannover, Az. : 8 K 549/06):

Im konkreten Fall hatte das niedersächsische Finanzgericht über die Klage eines Ehepaares entschieden, das im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages vergeblich versucht hatte, seine Fahrten zur Arbeit als Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten eintragen zu lassen. Das Finanzamt hatte jedoch - entsprechend der seit dem 1. Januar 2007 durch das Steueränderungsgesetz in Kraft getretenen Kürzung der Pendlerpauschale - nur die Fahrten vom 21. Kilometer an berücksichtigt. Nach der Neuregelung sind grundsätzlich die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Privatsphäre zuzuordnen und nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer ist zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen nach wie vor eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR absetzbar.

Das Finanzgericht gab dem Ehepaar Recht und führte zur Begründung aus, dass die Neuregelung verfassungswidrig sei, da diese sowohl gegen das subjektive wie das objektive Nettoprinzip verstoße.

Das steuerrechtliche Nettoprinzip als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG hat zum Ziel, dass jeder Steuerpflichtige nur nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird.

Tipp: Einer selbständigen Kürzung hinsichtlich der ersten zwanzig Entfernungskilometer durch das Finanzamt im Rahmen eines von Ihnen gestellten Lohnsteuerermäßigungsantrages sollten Sie widersprechen bzw. bei (teilweiser) Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages Einspruch einlegen. Gegen den Einkommensteuerbescheid des Veranlagungszeitraumes 2007 sollten Sie ebenfalls Einspruch einlegen, falls die Entfernungspauschale nicht entsprechend der bisherigen Regelung für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Finanzamt berücksichtigt wurde.

Rechtsanwalt Patrick Hermes
Telefon/Telefax: 089/33079947

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Kanzlei Hermes - Steuerrecht in München