Kosten vom Umbau eines Großraumbüros sofort steuerlich abzugsfähig

Mehr zum Thema: Steuerrecht, Großraumbüro, Umbau, Steuer
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Baut der Vermieter ein Großraumbüro durch Einfügung von Trennwänden um, so sind die Kosten laut Bundesfinanzhof hierfür sofort steuerlich abzugsfähig. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung geben die Trennwände als so genanntes Rigips-Ständerwerk dem Gebäude kein bautechnisches Gepräge; die Kosten müssen daher nicht für die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abgeschrieben werden (BFH  Urteil vom 16.1.2007 IX R 39/05).

Das könnte Sie auch interessieren
Steuerrecht Die Selbstanzeige
Steuerrecht Die Darlehensfalle für Immobilienkäufer
Steuerrecht Zahlungsaufschub bei Steuern aus Spekulationsgewinn