Frist zur Abgabe der Steuererklärung läuft am 31. Mai 2012 ab

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Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung läuft dem 31.  Mai 2012 aus.  Bis zu diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen,  die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und/oder Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind,  die genannten Erklärungen zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen.

Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist insbesondere,  wer

- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt

- Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt

- Arbeitslosengeld I bezogen hat

- Elterngeld bezogen hat

- Insolvenzgeld bezogen hat

- Mutterschaftsgeld bezogen hat.

Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind sämtliche Unternehmer, Freiberufler, Gewerbebetriebe,  Kleinunternehmer verpflichtet.

Sollten Sie sich steuerlich durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten lassen,  verlängert sich die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund eines gleichlautenden Erlasses der Länder automatisch bis zum 31.  Dezember 2012.  Lassen Sie sich daher im Zweifel steuerlich vertreten.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung die internen Richtlinien für Straf- und Bußgeldangelegenheiten verschärft haben und daher bei jeder Zuspätabgabe einer Steuererklärung ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung droht. Dies lässt sich durch rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung vermeiden. Daher reagieren Sie jetzt.

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