Folgen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung

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Die Abgabe einer Steuererklärung ist noch möglich und sinnvoll

Am 31.5. war es mal wieder soweit. Die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2011 lief ab. Wer diesen Termin verpasst hat, fragt sich nun möglicherweise, welche Folgen dies hat und was er (noch) tun kann.

Zunächst einmal ist voranzuschicken, dass die Fristversäumnis nicht dazu führen sollte, in Angst und Schrecken zu verfallen. Die Frist kann verlängert werden. Insbesondere wenn Sie einen Steuerberater haben, kann die Erklärung noch bis zum 31.12. diesen Jahres abgegeben werden. Sollten Sie keinen Steuerberater haben, so wird das Finanzamt auch nicht gleich die Steuerfahndung einschalten. Sie erhalten zunächst ein Schreiben, mit dem Sie zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden. Selbst wenn Sie dann keine Erklärung abgeben, wird i.d.R. schlimmstenfalls ein Schätzungsbescheid erlassen. Das bedeutet, dass das Finanzamt einfach schätzt, welche Einkünfte Sie haben und auf dieser Grundlage die Steuern festsetzt.

Christian Fuchs
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Strafrechtliche Relevanz hat das Nichtstun nur unter mehreren Voraussetzungen. Zunächst wird das Stillhalten erst dann zur strafrechtlich relevanten Handlung, wenn der so genannten "allgemeine Veranlagungsschluss" bei Ihrem Finanzamt eingetreten ist. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die letzte Fristverlängerung bei Ihrem Finanzamt abgelehnt wird, d.h. also der Tag bis zu dem der letzte Steuerpflichtige aus ihrem Bezirk Zeit bekommen hat, die Steuererkläung abzugeben.

Neben der strafrechtlich vorwerfbaren Handlung wird auch eine Verkürzung benötigt. Gehören Sie zu den Steuerpflichtigen, die jedes Jahr eine Erstattung bekommen, haben Sie strafrechtlich nichts zu befürchten. Es ist nicht strafbar, keine Erstattung zu verlangen. Dies betrifft vor allem angestellte Arbeitnehmer. Hier liegt im Regelfall keine Steuerhinterziehung durch Unterlassen vor. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte spätestens bis zu Beginn 2013 seine Steuererklärung abgegeben haben.

Aber auch wenn keine Steuerhinterziehung droht, ist es sinnvoll, die Steuererklärung zu erstellen und abzugeben. Es winken Erstattungsbeträge. Diese sind im Regelfall auch höher als die Kosten für den Steuerberater. Auch die Unsicherheit in steuerlichen Dingen, sollte also keine Ausrede sein, das eigene Geld dem Staat zu schenken.

Dr. Christian Fuchs

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Leserkommentare
von Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs am 14.06.2012 10:01:19# 1
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist darauf hinzuweisen, dass sich der obige Beitrag auf die steuerlichen Hauptfolgen und nicht auf die Nebenfolgen konzentriert. Der Vollständigkeit halber sollte auch erwähnt werden, dass bei einer verspätet abgegebenen Steuererklärung ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO) erhoben werden kann. Dieser kann bis zu 10 % der Steuer (max. EUR 25.000) betragen. Sollte ein solcher Zuschlag erhoben werden, kann hiergegen im Wege des Einspruchs vorgegangen werden. Insbesondere beim Vorliegen triftiger Gründe für die Verspätung (Krankheit, Nichtvorliegen von Unterlagen zum Abgabezeitpunkt etc.) hat man gute Argumente, den Zuschlag zu beseitigen. Dr. Christian Höll Rechtsanwalt
    
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