Wenn die Eltern zum Pflegefall werden

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Erste Hilfe für Angehörige im Falle einer Demenzerkrankung oder einer Pflege

Der Regelfall sind hochbetagte Eltern, die "plötzlich" an Demenz erkranken, die Orientierung verlieren, sich nicht mehr waschen, ihren Haushalt nicht mehr in Ordnung halten können, und noch schlimmer, zu verhungern und zu verdursten drohen, weil sie nicht mehr essen (Schlucken und Kauen wird erlernt!!!) und nicht mehr trinken können.

Die betroffenen Kinder möchten ihre Eltern gerne pflegen. Leider drohen in kürzester Zeit Burnout, Jobverlust und Vereinsamung der Kinder, weil sie das Leben eines anderen mitschultern müssen.

Elisabeth Aleiter
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Erschwerend kommt hinzu: Demenz bringt Angst vor Veränderungen. Die Eltern möchten keinesfalls in ein Heim, dulden keinen Pflegedienst, sie erwarten, dass ihre Kinder das übernehmen. Diese fühlen sich in der Pflicht.

Hier gilt, man darf sich keinesfalls etwas vormachen. Man hat ein eigenes Leben und kann diese Aufgabe nicht meistern! Man muss sich Hilfe holen.

Demenz wird oft überbewertet. Man muss nicht sofort den Weg ins Pflegeheim suchen. Man kann in Stufen vorgehen. Die Eltern möchten Zuhause bleiben, das sollte so lange als möglich aufrechterhalten bleiben. Das erhält die Fitness der Eltern. Zunächst sollte in jedem Fall ein Hausnotruf installiert werden. Der Hausnotruf hat einen flexiblen Knopf, der dem Pflegebedürftigen umgehängt wird. Wenn der Pflegebedürftige alleine zuhause ist und plötzliche Übelkeit oder Ähnliches auftritt, wird er über den Knopf mit einer Einsatzleitung verbunden. Diese kommen mit Notärzten in die Wohnung. Zu diesem Zweck wurde dann ein Hausschlüssel vergeben, damit der Pflegebedürftige gerettet werden kann. Das schafft schon eine erste Erleichterung.

Wer aber Eltern zuhause pflegt, kann nicht alles selbst tun.

Ein Pflegedienst bietet Hilfe

Ein Pflegedienst pflegt die Eltern oder Angehörigen zu Hause. Sicherlich, die Entscheidung für einen bestimmten Pflegedienst fällt schwer. Die Bewertungen sind schwierig einzuschätzen. Wer gute Bewertungen hat, kann ein schlechter Pfleger sein, nur weil er akribisch aufzeichnet, was dem Pflegenden nicht viel hilft. Für den zu Pflegenden und die Kinder ist das keine Beruhigung. Hier gilt es, Pflegedienste auf- und das persönliche Gespräch zu suchen. Darauf achten: Ist der Pflegedienst für mich erreichbar, setzt er um, was er mir verspricht, stimmt die Chemie? Das ist ein erstes Kriterium. Dann genau nachfragen, wo die Stärken des Pflegedienstes liegen und für was der die Bewertung im Einzelnen genau bekommen hat.

Hat man sich für den richtigen Pflegedienst entschieden, hilft der schnell und unbürokratisch bei der Beantragung der Pflegestufe und den gewünschten Leistungen. Auch sollte der Pflegedienst Unterstützung bei der dann folgenden Untersuchung mit dem MDK (Medizinischer Dienst) anbieten. Erst wenn der MDK zustimmt, kann eine Pflegestufe erteilt werden und eine Pflege erfolgen. Wenn die Eltern sich einmal an den Pflegedienst und Notruf gewöhnt haben, sinken die Vorbehalte. Wer z.B. Pflegestufe I hat und bei seiner Krankenkasse durch seinen Pflegedienst Sachleistungen beantragt, erhält monatlich 450 EUR, die an den Pflegedienst bezahlt werden. Hierfür kann der Pflegedienst schon 4 Stunden pro Woche im Haushalt erscheinen und Hilfestellungen geben. Das ist bei leistungswilligen Pflegediensten schon viel und hilft bei der Entlastung. Ist der Pflegedienst installiert und wird mehr Pflege benötigt, kann eine Höherstufung der Pflegestufen bis auf Stufe III unter Umständen weitere Hilfe bieten.

Erst wenn in dem Zusammenhang die Versorgung fragwürdig wird bzw. die Kinder keine Möglichkeiten mehr sehen, sollte ein Heimaufenthalt erwogen werden.

Hierzu ein paar rechtliche Hinweise:

  • Einen weiteren guten Schutz für Angehörige ist die so genannte Verhinderungspflege. Das stellt u.a. gewissermaßen bezahlten Urlaub für Pflegende dar. Der Anspruch richtet sich nach § 39 SGB X. Verhinderungspflege kann man, wenn man als Pflegender krank ist, zur Kur muss oder Urlaub benötigt, für maximal 28 Tage im Jahr beantragen. Es werden dann die Kosten z.B. für einen Pflegedienst bis maximal 1.550 EUR pro Jahr übernommen. Der Pflegedienst kommt dann z.B. 2-4 mal am Tag und versorgt den Zuhause gebliebenen zu Pflegenden;
  • Zusätzliche Finanzhilfe bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz können zusätzliche Betreuungsleistungen i.S. von § 45 b SGB XI in Anspruch genommen werden. Ein Pflegedienst mit Kassenzulassung kann diese Sachleistungen zusätzlich in der Verhinderungspflege durchführen.
  • Ab wann gilt man als pflegebedürftig: Im Pflegeversicherungsgesetz gilt man als pflegebedürftig, wenn man länger als 90 Minuten auf unmittelbare Hilfe angewiesen ist. Mehr als die Hälfte dieser Zeit muss auf die Grundpflege d.h. Körperpflege und Essen entfallen; wer einen solchen Antrag bei der Pflegekasse stellt, wird durch den MDK geprüft. Hier ist Vorsicht geboten. Senioren verstehen oft nicht mehr den Sinn dieser Untersuchung. Bemühen sich alles gut zu machen und das führt aber gerade oft zur Ablehnung. Hier wird der Pflegebedürftige befragt und untersucht; Demenzkranke überspielen ihre Einschränkungen, andererseits können sie durch gezielte Fragen aber durchaus ermittelt werden;

Keine Pflicht, Angehörige zu pflegen

  • Ein Angehöriger kann keinesfalls zur Pflege verpflichtet werden. Er kann allenfalls zur Leistung von entsprechendem Unterhalt verpflichtet werden, wenn er leistungsfähig ist. Die Urteile sind relativ hart. Auch Kinder, die kaum Kontakt und Liebe über ihre Eltern erfahren haben, werden zur Kasse gebeten.
  • Wenn der Pflegebedürftige definitiv nicht ins Heim will, wird er auch dann nicht ins Heim kommen, wenn er einen Betreuer hat, der dafür sogar eine Vollmacht besitzt. Grundsätzlich zählt der Wille des Betreuten. Außer es bestünde unmittelbare Lebensgefahr; die Kosten für ein Heim liegen über dem, was die Pflegekasse bezahlt. Die Mehrkosten müssen aus dem Vermögen des Betreuten, Unterhalt der Angehörigen bzw. vom Staat getragen werden.

Fazit für betroffene Angehörige

Pflege von Demenzkranken kann über eine lange Zeit gehen. Im Schnitt bis zu 10 oder 15 Jahre, nach Feststellung der ersten Anzeichen. Für Angehörige heißt es, sich Pausen gönnen, eigene Forderungen anmelden und sich im Dschungel der gesetzlichen Regelungen zurechtfinden.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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