Pflegeversicherung: Überleitung in Pflegegrade teilweise falsch
Mehr zum Thema: Sozialrecht, Pflegeversicherung, Pflegestufe, Pflegegrad, falsch, FehlerPflegegrade ersetzen Pflegestufen seit 1. Januar 2017
Seit 1. Januar 2017 gibt es in der Pflegeversicherung Pflegegrade statt Pflegestufe. Die Überleitung der alten Pflegestufe in den neuen Pflegegrad sollte eigentlich automatisch nach dem folgenden Muster erfolgen:
Alt | Neu |
Keine Pflegestufe, aber eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Tatsächlich kommt es dabei aber teilweise zu Fehlern und Pflegebedürftige werden zu niedrig eingestuft. Gerade bei Pflegebedürftigen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (etwa durch Demenz) kommt es vor, dass diese bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurde. Der vom Gesetz bei eingeschränkter Alltagskompetenz vorgesehene „Doppelsprung“ (neuer Pflegegrad zwei Ziffern höher als die alte Pflegestufe) bleibt dann aus. Somit wird der Pflegebedürftige effektiv einen Pflegegrad zu niedrig eingestuft und erhält weniger Leistungen.
Pflegebedürftige bzw. Angehörige sollten sicherheitshalber das Überleitungsschreiben Ihrer Pflegekasse prüfen, ob dort eine korrekte Überleitung bzw. Umrechnung erfolgt ist.