Pflegeversicherung: Überleitung in Pflegegrade teilweise falsch

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Pflegegrade ersetzen Pflegestufen seit 1. Januar 2017

Seit 1. Januar 2017 gibt es in der Pflegeversicherung Pflegegrade statt Pflegestufe. Die Überleitung der alten Pflegestufe in den neuen Pflegegrad sollte eigentlich automatisch nach dem folgenden Muster erfolgen:

Alt Neu
Keine Pflegestufe, aber eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5

Tatsächlich kommt es dabei aber teilweise zu Fehlern und Pflegebedürftige werden zu niedrig eingestuft. Gerade bei Pflegebedürftigen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (etwa durch Demenz) kommt es vor, dass diese bei der Überleitung nicht berücksichtigt wurde. Der vom Gesetz bei eingeschränkter Alltagskompetenz vorgesehene „Doppelsprung“ (neuer Pflegegrad zwei Ziffern höher als die alte Pflegestufe) bleibt dann aus. Somit wird der Pflegebedürftige effektiv einen Pflegegrad zu niedrig eingestuft und erhält weniger Leistungen.

Pflegebedürftige bzw. Angehörige sollten sicherheitshalber das Überleitungsschreiben Ihrer Pflegekasse prüfen, ob dort eine korrekte Überleitung bzw. Umrechnung erfolgt ist.

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