Erwerbsunfähigkeit wegen CFS/ME in der Rentenversicherung (DRV) - So erhalten Sie Ihre Rente

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Was Sie bei Privater Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente von der DRV beachten sollten Teil 2

Erwerbsminderung im Sinne von § 43 Abs. 2 SGB VI - Was ist das?

Zweiter Teil (zu Ratgeber vom 03.11.2017)

Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung - siehe dazu meinen Beitrag aus November 2017 Chronisches Fatigue-Syndrom CFS /ME - So setzen Sie Ihre Rente durch - ist etwas völlig anderes als teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV).

Welche Unterschiede gibt es zwischen DRV und privater Versicherung?

Während die Erwerbsminderungsrente eine gesetzliche Rente darstellt, handelt es sich bei der Berufsunfähigkeitsrente um eine Rente aus einem Versicherungsvertrag mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob ein entsprechender Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht, ergibt sich daher aus dem Gesetz UND aus den Vertragsbedingungen.

Für die volle Erwerbsminderung müssen die Gesundheitsprobleme gravierender sein. Bei der Berufsunfähigkeit genügt es, wenn mehr als 50 Prozent der Arbeitsleistung im jeweils ausgeübten Beruf nicht mehr möglich sind. Erwerbsminderung bedeutet, dass generell keine Arbeitsleistung mehr möglich ist, egal in welchem Beruf. Der voll Erwerbsgeminderte kann nicht einmal mehr drei Stunden täglich arbeiten. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann der Betroffene zwischen drei und sechs Stunden arbeiten.

Achtung: Die DRV nimmt dabei nicht nur die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit in den Blick, sondern jede Tätigkeit, die man mit seinen Fähigkeiten noch ausüben könnte.

Sie gehen von voller Erwerbsminderung aus - Was ist zu tun?

Wenn Sie ein ärztliches Attest haben, das Ihnen ein "Restleistungsvermögen" von täglich weniger als drei Stunden bescheinigt, sollten Sie bei der DRV Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Vergessen Sie nicht das Attest einzureichen.

Besteht die Pflicht, sich vom Gutachter der DRV untersuchen zu lassen?

Die DRV gibt nach Ihrem Antrag ein Gutachten in Auftrag. Hier sollten Sie sich zur Verfügung stellen. Legen Sie dabei Ihre Arzt-Befunde beim DRV-Gutachter vor. Doch auch hier gilt: Der Richter wird später noch einen zusätzlichen gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.

Rentenantrag abgelehnt - und nun?

Unbedingt Widerspruch einlegen. Dafür sind eigentlich nur diese zwei Sätze nötig:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein. Der Bescheid ist rechtswidrig, weil er meine gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen nichtzutreffend berücksichtigt."

Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich. Haben Sie allerdings neue Atteste, können diese hilfreich sein und sollten mit diesem Schreiben als Kopien an die DRV gehen. Auf diesen Widerspruch wird die DRV entweder die Rente zusprechen (Abhilfebescheid) oder aber den Widerspruch zurückweisen. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Die Klage gegen einen Widerspruchsbescheid ist dann innerhalb eines Monates beim Sozialgericht Ihres Wohnortes möglich.

Meine Empfehlung für alle Ratsuchenden

Renten sind von existenzieller Bedeutung. Gehen Sie daher keine unnötigen Risiken ein. Viele Betroffene verstricken sich in endlose Hin- und Herschreiberei mit der DRV, zitieren Gerichtsurteile aus anderen Fällen und stecken irgendwann erschöpft und desillusioniert den Kopf in den Sand. Ich kann von monatelanger zermürbender Korrespondenz stets nur abraten. Der Grund: Sie werden damit selten Erfolg haben. Seitenlange Briefe und zitierte Rechtsfälle überzeugen Versicherer, und damit die DRV, praktisch nie, dies auch weil CFS/ME-Erkrankungen kaum mit anderen Erkrankungen vergleichbar sind und leider oft als psychische Grunderkrankungen fehlgedeutet werden.

Besser so: Lassen Sie sich frühzeitig - idealerweise schon bevor Sie überhaupt mit der DRV in Kontakt treten - von uns als Spezialisten für CFS/ME im Personenversicherungsrecht beraten. Entscheidend für Ihren Erfolg: Belastbare medizinischen Unterlagen und eine auf Ihre persönliche Situation maßgeschneiderte Strategie.

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