Elterngeldanrechnung SGB II – Ansprüche retten!

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Die gesetzliche Neuregelung zum Elterngeldbezug sieht vor, dass künftig das gesamte Elterngeld auf die ALG II-Leistungen angerechnet werden. Der „Freibetrag“ von 300,00 € ist gestrichen.

Betroffen sind besonders diejenigen Familien, die ihren Anspruch von 300,00 € auf 2 Jahre gestreckt haben und monatlich nur 150,00 € erhalten. Denn ab dem 1.1.2011 werden auch die 150,00 € voll angerechnet. Das kommt im Ergebnis einem Verzicht gleich.

Verlängerungsoption widerrufen!

Es gibt aber eine Möglichkeit, den vollen Elterngeldanspruch zu retten. Dazu müssen die Elterngeldberechtigten bis zum 31.12.2010 ihre Verlängerungsoption widerrufen. Der dann überwiesene Einmalbetrag soll gemäß einer Weisung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.11.2010 unabhängig von dem sonst geltenden Zuflussprinzip nicht auf das ALG II angerechnet werden. Eine entsprechende Verordnung bzw. Gesetzesänderung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Widerrufsfrist muss aber zwingend eingehalten werden.

Der Widerruf ist schriftlich an die Elterngeldstelle zu richten.

Neuer Elterngeldfreibetrag

Die Neuregelung ab 1.1.2010 sieht zudem einen Elterngeldfreibetrag vor, der sich am erzielten Erwerbseinkommen vor der Geburt orientiert. Das Erwerbseinkommen muss hierbei von der Elterngeldstelle festgestellt worden sein. Wurde das bisher nicht getan, etwa weil man aufgrund eines Minijobs nur das Mindestelterngeld bezogen hat, sollten Betroffene schnellstmöglich zur Elterngeldstelle gehen und eine Feststellung veranlassen.
Der Freibetrag reicht bis zu 300,00 €.

Wichtig ist, dass alle Elterngeldbezieher mit ergänzendem ALG II-Anspruch ab Januar 2011 ihre Leistungsbescheide dahingehend überprüfen (lassen), ob der Freibetrag auch tatsächlich gewährt wird.

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