Die Kernpunkte zum neuen Elterngeld

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Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Seit ein paar Monaten gibt es das neue Elterngeld, das zum 01.01.2007 in Kraft trat. Aber was ist das überhaupt? Was gibt es da zu beachten? Das Bundeselterngeldgesetz gilt für alle ab dem 01.Januar 2007 geborene Kinder. Dagegen fallen alle im Jahr 2006 geborenen Kinder noch unter die alten Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter

Marcus Alexander Glatzel
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die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen

nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten

mit ihren Kindern in einem Haushalt leben

einen Wohnsitz in Deutschland haben

Das bedeutet, Elterngeld steht nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbständigen, Auszubildenden sowie Erwerbslosen wie Hausfrauen, Studierenden und Arbeitslosen zu. Auch Staatangehörige von Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland wohnen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Erwerbstätige, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder weniger als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten 12 Monate lang ein Elterngeld von mindestens 67 Prozent ihres weggefallenen Einkommens. Maximal gibt es jedoch 1.800,00 €. Erwerbslose erhalten mindestens 300,00 €. Ist das Einkommen geringer als 1.000,00 € netto monatlich, werden bis zu 100 Prozent des Einkommens ersetzt. Das heißt, für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000,00 € lag, erhöht sich die Ersatzrate um 0,1 Prozent. Hierzu folgendes Beispiel:

Das Nettoeinkommen der Mutter beträgt vor der Geburt ihres Kindes 600,00 €. Sie gilt als Geringverdienerin, da sie 400,00 € unter der Geringverdienergrenze (1.000,00 €) liegt. Die Ersatzrate erhöht sich somit um 20 Prozent. Das Elterngeld beträgt somit 87 Prozent (67 Prozent + 20 Prozent), mithin 522,00 €.

Teilzeitarbeit und Elterngeld

Eine Teilzeittätigkeit und der Bezug von Elterngeld schließen sich nicht gegenseitig aus, solange die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Wochenarbeitsstunden beträgt. Bei der Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen aus der Teilzeitarbeit mit einzubeziehen. Hierzu ein Beispiel:

Die Mutter verdient vor der Geburt 3.500,00 € netto und nach der Geburt 1.500,00 € netto. Damit beträgt die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt 2.000,00 €. Das Elterngeld beläuft sich somit auf 67 Prozent von 2.000,00 €, also 1.340,00 €.

Bezugsdauer von Elterngeld

Ein Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld bis zu zwölf Monate. Eltern haben jedoch Anspruch auf zwei weitere Monate, sog. Partnerbonus, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen. Um Alleinerziehende nicht zu diskriminieren, erhalten diese Elterngeld bis zu 14 Monate, wenn ihnen die elterliche Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.

Beantragung von Elterngeld

Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Für Arbeitnehmer gilt, dass sie Elternzeit nehmen müssen, um Elterngeld zu beziehen. Hierzu müssen sie die Elternzeit gegenüber ihrem Arbeitgeber spätestens bis zu sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden, damit auch Kündigungsschutz besteht. Ferner gilt für die Arbeitgeber, dass sie das Arbeitsentgelt, die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sowie die Arbeitszeit bescheinigen. Diese Bescheinigung ist für die Antragstellung auf Elterngeld erforderlich.


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