Arm und trotzdem zum Anwalt

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Personen mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf Beratungshilfe

Viele Leute mit niedrigem bzw. keinem Einkommen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt. Der Grund: Geldnot. Doch das ist nicht nötig. Für diese Personen zahlt der Staat nämlich Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.

Was ist denn das?

Bürger, die ein rechtliches Problem aber nur ein geringes/gar kein Einkommen haben, können Beratungshilfe beantragen. Beratungshilfe deckt die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts ab. Wer klagen will oder verklagt wurde, hat oft Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Kosten des beratenden Anwalts bzw. die Kosten des Rechtsstreits für den bedürftigen Bürger.

René Piper
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Prozesskostenhilfe kann der Staat innerhalb von 4 Jahren zurückfordern, sofern der Bedürftige in diesem Zeitraum mehr verdient oder anderweitig zu Geld kommt. Ändern sich die finanziellen Verhältnisse nicht, muss auch nichts zurückgezahlt werden.

Wie bekomme ich denn Beratungshilfe

Entweder, der Bürger beantragt die Beratungshilfe persönlich beim zuständigen Amtsgericht. Dort wird dann ein Beratungshilfeschein ausgestellt. Mit diesem kann man dann zu einem Anwalt seiner Wahl gehen. Dem Anwalt steht dann noch eine Eigenbeteiligung von 15 Euro zu. Oft findet sich aber ein Anwalt, der auf die Eigenbeteiligung verzichtet. Mit dem Beratungshilfeschein kann man sich auch von einem Anwalt per E-Mail etc. beraten lassen.

Für den Antrag auf Beratungshilfe müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

- Personalausweis

- Einkommensnachweise (ALG-II Bescheid, Lohn-/ Gehaltsnachweise)

- Kontoauszüge der letzten 3 Monate

- Alle Unterlagen, die für die Fall maßgeblich sein könnten

Der Rechtsanwalt kann für den Hilfesuchenden auch selber Beratungshilfe beantragen. Prozesskostenhilfe wird der Anwalt meist selbst beantragen, wenn er weiß, dass der Mandant nicht so viel Geld hat. Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Rechtsanwalt René Piper

an diesem Artikel wirkte Rechtsreferendar Jan Bergmann mit.

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Leserkommentare
von MBGucky am 09.10.2014 21:27:05# 1
Mich würde dazu noch interessieren, welche Kriterien einen bedürftigen Bürger ausmachen der berechtigt ist diese Beihilfe zu erhalten.

Die benötigten Unterlagen lassen ja schon darauf schließen, dass nicht ausschließlich ALG-II-Bezieher einen Anspruch haben. Aber bekommt man die Hilfe auch in folgendem zugegeben sehr extremen Beispiel:

Jemand hat eine eigene Villa und eine eigene Yacht. Die Kosten dafür fressen aber mitlerweile sein gesamtes Einkommen auf, so dass der Dispo der Bank häufig bis an die Grenzen ausgereizt ist. Jetzt gibt es einen Rechtsstreit mit der zuständigen Hafenmeisterei für den Anlegeplatz der Yacht. Muss diese Person nun ihre Yacht verkaufen um die Prozesskosten zu bezahlen für einen Prozess, der dann wohl nicht mehr geführt werden muss?
    
von Rechtsanwalt René Piper am 10.10.2014 10:37:05# 2
Beratungungshilfe bekommt, wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, sich selbst Rechtsrat zu finanzieren. Eigenes Vermögen braucht man nur einzusetzen, wenn dies zumutbar ist. Ein Eigenheim, in dem die Familie wohnt, schließt das Recht auf Beratungshilfe nicht grundsätzlich aus. Die Yacht muss dann wahrscheinlich nicht verkauft werden. Das ist aber eine Frage des Einzelfalls. Es kommt auf die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse an.
    
von bainmil am 11.10.2014 21:03:33# 3
Anwälte lieben Beratungshilfescheine vom Amt, das bringt ihnen bis zu ca. 580,-€ plus die erwähnten 15,-€ (wenn der RA das auch noch braucht)
Gruss
bainmil
    
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