EuGH stärkt Fluggastrechte: Flug verspätet - Geld zurück

Mehr zum Thema: Reiserecht, Flugverspätung
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Hoffnung für Flugreisende: Für deutlich verspätete Flüge gibt es künftig Geld zurück. Wer bei seinem Flug drei oder mehr Stunden Verspätung hat, hat einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Dies urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07).

Daniel Hesterberg
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Bisher konnten Fluggäste nur nach annullierten Flügen Geld gemäß des EU-Rechts (einer direkt geltenden EU-Verordnung) zurückfordern.

"Es wäre nicht gerechtfertigt, die Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen", steht es in der Urteilsbegründung geschrieben. Der EuGH erklärte, eine andere Auslegung widerspreche dem Geist der Verordnung.

Fluggäste eines kurzfristig annullierten Fluges hätten selbst dann einen Ausgleichanspruch, wenn sie mit einem anderen Flug befördert würden - vorausgesetzt, sie kommen mindestens drei Stunden verspätet an.

Die Fluggesellschaft ist nur dann nicht in der Haftung gegenüber den Fluggästen, wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu beherrschen sind. Ein technisches Problem bei einem Flugzeug etwa falle nicht darunter, gleichwohl aber besondere Witterungsumstände.

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden Fluggast, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.

Bei den vorgenannten Verspätungen besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro, bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer sind 400 Euro als Entschädigung zu zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs handelt sich um eine Ausgleichszahlung von 600 Euro.

Damit wird das EU-Recht hinsichtlich Fluggastrechte ungemein gestärkt, könnte allerdings für die Fluggesellschaften teuer werden, was auch deren Kritikpunkt ist.

Ob dieses auch zu höheren Preisen führen wird, bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.