Amerikanisches K1 Visum (Verlobten Visum ) - Heirat in der USA

Mehr zum Thema: Internationales Recht, Visum
4,4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Amerikanisches K1 Visum (Verlobten Visum ) - Heirat in der USA

Für einen längerfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika benötigen auch deutsche Staatsbürger und andere Unionsbürger ein Visum. Ein besonders relevantes Visum, neben zahlreichen anderen, ist hierbei das so genannte K1 Visum für Verlobte (Fiancee Visa).

I. K1 – Verlobten Visum  

Nach US amerikanischem Recht ist es grundsätzlich nicht zulässig, visumfrei einzureisen, um einen US-Bürger zu heiraten und sich dann in den USA dauerhaft niederzulassen. Der US-Kongress hat hierfür im Jahre 1970 die Einführung des K-1- oder "Verlobten-Visums" beschlossen.

Alexandros Kakridas
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg i.Ts.
Tel: 06173-702906
Web: http://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Erbrecht

Wer vorhat seine/n Verlobten, eine/n US-Bürger/in, in den USA zu heiraten, benötigt insofern ein sog .  K1-Visum .

Das K1-Visum ermöglicht, legal in die USA einzureisen, solange die Trauung innerhalb der darauf folgenden 90 Tage stattfindet. Es empfiehlt sich, diese Frist einzuhalten, da das Visum nicht verlängert wird. Nach erfolgter Eheschließung kann beim US CIS (Einreisebehörde) ein Antrag auf eine unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Vereinigten Staaten (der sog. Green Card ) gestellt werden.

Eventuelle Kinder benötigen ein sog. K2-Visum (Visum für Kinder des/der K1-Antragsteller(in). Das Kind muss bei Antragsstellung erwähnt werden.

Zu beachten ist, dass bei einer Einreise ohne Visum (Visa Waiver) und anschließender Heirat, man von der Einreisebehörde beschuldigt werden könnte, mit falscher Absicht eingereist zu sein und Visumsbetrug begangen zu haben. Dies kann schwerwiegende negative Folgen nach sich ziehen, z.B. wenn man die Green Card beantragen möchten.  

II. Ablauf

Der US-Partner reicht für den/die ausländische(n) Verlobte(n) eine Petition beim US CIS ein. Wird dieses Ersuchen bewilligt, benachrichtigt die Einreisebehörde das zuständige US-Konsulat, bei dem der/die ausländische Verlobte dann den Antrag auf das K1-Visum stellen kann. Das Konsulat legt nach Prüfung des Antrages einen Termin für ein Interview fest.

Das K1-Interview entspricht im wesentlichen einem Green Card-Interview. Wird das Visum erteilt, kommen alle beigebrachten Dokumente in einen versiegelten Umschlag, welches dem US CIS nach der Einreise in die USA vorzulegen ist. Die Dokumente können nach erfolgter Eheschließung für die Anpassung des Visum-Status, d.h. den Antrag auf die Green Card wieder vorgelegt werden.

Da erfahrungsgemäß die meisten Personen, welche ein K1-Visum erhalten haben, anschließend auch die Green Card  beantragen, prüfen die zuständigen US-Behörden den K 1 Antrag besonders sorgfältig. Die Antragsvorbereitung durch einen Fachanwalt kann das Risiko einer Ablehnung erheblich verringern.

Gerne ist die Kanzlei Recht und Recht bei der Antragsvorbereitung und bei Fragen rund um den Ablauf des K 1 Visums in Form einer anwaltlichen Beratung behilflich.

Rechtsanwalt
Alexandros Kakridas

gerne können Sie uns kontaktieren unter:

Kanzlei Recht und Recht
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg im Taunus
(Großraum Frankfurt a.M.)

Tel.: 06173 - 702 906
Fax.: 06173 - 702 894

mail: kakridas@recht-und-recht.de
www.Recht-und-Recht.de