Zu hohe spanische Schenkungs- und Erbschaftssteuern

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Europäische Kommission verklagt Spanien

Die Europäische Kommission hat per Pressemitteilung vom 27. Oktober 2011 verkündet, dass sie Spanien aufgrund der diskriminierenden Erbschafts- und Schenkungssteuern verklagen wird. Die Steuersätze für Nichtresidente sind ungleich höher als die der in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen. Dies führt dazu, dass in krassen Fällen eine Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Spanien in Höhe von mehr als 80% anfällt, während hingegen Gebietsansässige bei gleich gelagerten Sachverhalten in den jeweiligen autonomen Regionen gar keine oder im Gegensatz dazu lediglich geringe Steuern zu zahlen haben.

Die Europäische Kommission forderte Spanien bereits im Mai 2010 und nochmals im Februar 2011 auf, die entsprechenden Gesetze zu ändern, so dass sie im Einklang mit den EU-Vorschriften stehen. Da Spanien bislang immer noch keine entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen hat, sieht sich die Kommission nunmehr gezwungen, das Klageverfahren gegen Spanien einzuleiten.

Martina  Dyllong
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Fachanwältin für Erbrecht
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Die Kommission sieht darin eine diskriminierende steuerliche Behandlung, welche einen Verstoß gegen die Freizügigkeit und den freien Kapitalverkehr darstellt.

Tipp:

Im Hinblick auf die anstehenden Änderungen kann es sein, dass bereits gezahlte spanische Erbschaftssteuern und auch Schenkungssteuern zurückgefordert werden können. Sämtliche Unterlagen in Bezug auf Übertragungen aus der Vergangenheit bzw. bis zur Gesetzesänderung sollten daher gut aufbewahrt werden, damit geprüft werden kann, ob nach der Gesetzesänderung bereits gezahlte Steuerbeträge in Spanien vom Finanzamt zurückgefordert werden können.

Autorin
Die Autorin Martina Dyllong ist eine auf das Erb- und Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwältin

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