Erbschaft in Polen - Teil 1

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Wie realisieren Sie Ihr Erbe in Polen? Das Erbverfahren in Polen

Trifft ein Erbfall in Polen ein, stellt sich selbstverständlich die Frage nach der Abwicklung.

Erbschein

Erste Voraussetzung für den Antritt des Erbes ist wie auch in Deutschland die Erteilung des Erbscheins.

Der Erbschein wird beim zuständigen Rayongericht am letzten Wohnort des Erblassers beantragt.

Beauftragung eines deutschen Anwalts für ein polnisches Gerichtsverfahren?

Da vor den Rayongerichten kein Anwaltszwang besteht, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Vertretung einem in Deutschland ansässigen kompetenten Anwalt zu übertragen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es gibt keine sprachlich oder durch Entfernung bedingten Kommunikationsschwierigkeiten. Reisekosten werden umgangen, indem man sich allein zur Terminswahrnehmung eines kooperierenden Anwaltes in Polen bedient.

Welche Unterlagen werden für einen Erbschein in Polen benötigt?

Für die Erteilung des Erbscheins erforderlich ist die Vorlage der Sterbeurkunde des Erblassers, die Vorlage ines Abstammungsnachweises (Abschrift aus dem Familienbuch o.ä.) beziehungsweise die Vorlage des Testaments beziehungsweise die Vorlage einer Geburtsurkunde des Erblassers.

Um die Geburts- und Sterbeurkunde aus Polen zu erhalten, ist außer persönlichem Erscheinen auch die Bennenung eines Bevollmächtigten vor Ort denkbar.

Erbe in Polen - Dauer des Verfahrens und grundlegendes zum Erbrecht

Im Unterschied zum deutschen Erbscheinsverfahren entscheidet in Polen der Richter nd nicht der Rechtspfleger über die Erteilung des Erbscheines. Bei mehreren Beteiligten kann es hierduch zu einer Verlängerung des Verfahrens kommen. Die Quotelung des Erbes nach der gesetzlichen Erbfolge entspricht im Wesentlichen den deutschen Regeln. Es besteht auch eine Pflichtteilsregelung.

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