Australisches Arbeitsrecht II

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Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen

In Anlehnung an meinen Ratgeberartikel „Australisches Arbeitsrecht – Aspekte des Arbeitsvertrags in Australien", beschäftigt sich dieser Artikel mit Wettbewerbsklauseln in australischen Arbeitsverträgen.

Diese sind in Australien üblich und werden nicht selten in Arbeitsverträge für leitende Angestellte, aber auch andere Arbeitnehmer aufgenommen. Mit den Gründen, Auswirkungen und der Durchsetzbarkeit sogenannter ‚Restraint of Trade clauses’ beschäftigt sich dieser Artikel.

I. Gründe für ‚Restraint of Trade clauses’

‘Restraint of Trade clauses’ werden von Arbeitgeberseite genutzt, um Geschäftsinteressen nachhaltig zu schützen. Der Zweck derartiger Arbeitsvertragsregelungen liegt darin, den Arbeitnehmer während des Beschäftigungsverhältnisses und u.U. auch darüber hinaus, von Handlungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers zuwider laufen. So diese ‚clauses’ es dem Arbeitnehmer untersagen, während des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses für einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten, insbesondere für einen Konkurrenten, oder auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Geschäftskunden des Arbeitgebers Geschäfte „auf eigene Rechnung" zu machen, um sich ein eigenes Unternehmen aufzubauen unter Nutzung der „alten" Kundenkontakte.

‚Restraint of Trade clauses’ sind damit grundsätzlich geeignet, das Arbeitnehmerverhalten während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln und zu begrenzen.

Um dieses zu erreichen, können diese ‚clauses’ unterschiedlich ausgestaltet werden. Sie können Tätigkeiten für Konkurrenten für bestimmte Zeiträume auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagen. Dies beinhaltet nicht selten eine Geheimhaltungsverpflichtung für betriebsinterne Informationen. Sofern ehemalige Mitarbeiter versuchen, sich in dem selben Geschäftsbereich selbständig zu machen, kann auch dieses Wettbewerbsverhalten durch entsprechende ‚clauses’ untersagt werden. Hierin fallen Begrenzung bzw. Untersagungen der Kontaktaufnahme mit Kunden des ehemaligen Arbeitgebers, sowie eine zeitliche und geographische Einschränkung für eine etwaige Geschäftsentfaltung.

Obwohl ‚Restraint of Trade clauses’ in der australischen Vertragsgestaltung üblich sind, sehen die australischen Gerichte diese durchaus kritisch. Eine rechtliche Prüfung derartiger Klauseln vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sollten in jedem Fall erfolgen. Sollte sich die fragliche Wettbewerbsklausel als wirksam erweisen, hat dies nachhaltige negative Auswirkungen auf Ihre zukünftige Erwerbstätigkeit, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis endet und Sie entweder für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten möchten oder sich gar in dem jeweiligen Geschäftsbereich selbständig machen wollen.

II. Durchsetzbarkeit von ‚Restraint of Trade clauses’

‚Restraint of Trade clauses’ sind dann grundsätzlich durchsetzbar, wenn sie die Geschäfts- und Einkommensinteressen des Arbeitsgebers im Rahmen einer verhältnismäßigen Notwendigkeit schützen und damit die Interessen des Arbeitnehmers auf eine freie und ungehinderte Erwerbs- bzw. Geschäftstätigkeit wirksam dahinter zurücktreten lassen.

Befindet im Streitfall ein Gericht, dass eine „einfache" Wettbewerbsklausel über das Schutzbedürfnis des Arbeitgebers hinaus geht, so wird die Klausel grundsätzlich in Gänze für rechtlich unwirksam erklärt. Hierin liegt der Grund für die Einführung „abgestufter" Wettbewerbsklauseln, bei denen im Fall einer Unwirksamkeit, stets die wirksamen „unteren" Stufen durchgesetzt werden können gegen den Arbeitnehmer. Es gibt in den unterschiedlichen Jurisdiktionen in Australien variierende Rechtslagen, so dass Gesetzesrecht prüfende Gerichte berechtigt, eine grundsätzlich unwirksame „einfache" Wettbewerbsklausel auf das zulässige Maß zu reduzieren und sie damit mit einem entsprechenden „Weniger" doch zur Anwendung kommen lässt. Die Gerichte der einzelnen Jurisdiktionen orientieren sich dabei auch durchaus an Gerichtentscheidungen anderer australischer Gerichte, soweit die Rechtslage hierfür Raum lässt. Es ist daher stets eine rechtliche Prüfung in dem jeweiligen Einzelfall erforderlich.

Bei der Prüfung der Wirksamkeit von Wettbewerbsklauseln (einfachen und abgestuften), sind verschiedene Faktoren zu prüfen und gegeneinander abzuwägen:

Unter anderem das Schutzinteresse des Arbeitgebers vor Konkurrenz durch eigene, ehemalige Mitarbeiter, der Schutz gegen Informationsmißbrauch, die Art der beschränkten Erwerbs- und Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Tätigkeitsbereich im Arbeitsvertrag, eine besondere Vertrauensstellung des Mitarbeiters hinsichtlich Geschäftsgeheimnissen und Kundenkontakten, das zeitliche und geographische Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung im Vergleich zum Recht auf uneingeschränkte Erwerbs- und Geschäftstätigkeit und ein etwaiges Ungleichverhältnis der Verhandlungspositionen beider Parteien bei Vereinbarung der Wettbewerbsklausel.

III. Fazit

Für Arbeitnehmer in einem australischen Arbeitsverhältnis sind die rechtlichen Konsequenzen eines oben beschriebenen Wettbewerbsverbots schwerwiegend und weitreichend für zukünftige Erwerbs- bzw. Geschäftstätigkeiten. Um die rechtliche Wirksamkeit und den durchsetzbaren Umfang einer ‚Restraint of Trade clause’ in einem australischen Arbeitsvertrag ab- und einschätzen zu können, sollten Sie vor Unterschrift und damit der Vereinbarung der Wettbewerbsklauseln diese im Vorfeld rechtlich prüfen lassen. Hierfür stehe ich Ihnen gerne im Rahmen meiner Beratungsleistung im Schwerpunktgebiet „Australisches Recht" jederzeit zur Verfügung.

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