Rechtsanwaltskosten im Rehabilitierungsverfahren nach StrRehaG (betrifft: "DDR-Heimkinder")

Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Rehabilitierung, Entschädigung, Spezialkinderheim, Anwaltskosten, Beratungshilfe
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Immer wieder bekomme ich Anfragen von ehemaligen Insassen von Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen. Viele wissen nicht, wohin sie sich wenden können, und erhoffen sich von mir eine kostenlose Beratung, oder zumindest eine kurze Einschätzung der Erfolgschancen eines möglichen Rehabilitierungsverfahrens. Beides kann ich nicht leisten: Als Anwalt ist es mir schon berufsrechtlich nicht erlaubt, kostenlosen Rechtsrat zu erteilen. Und als Unternehmerin kann und will ich nicht ohne Bezahlung arbeiten. Aber auch, wenn es die Kostenfrage nicht gäbe, ist es ohne Kenntnis der Unterlagen nicht möglich, die Erfolgschancen einzuschätzen. Jeder Fall ist anders, und muss für sich betrachtet werden.

Dennoch müssen auch diejenigen, die sich einen Anwalt eigentlich nicht leisten können, nicht gänzlich auf Hilfe verzichten. Wenn nur eine kurze, allgemeine Auskunft erwünscht wird, bin ich bereit, diese gegen Vorlage eines Beratungshilfescheins zu erteilen (auch telefonisch). Insbesondere z.B. darüber zu unterrichten, wie das Antragsverfahren funktioniert, was beachtet werden muss etc.

Diana Blum
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Thomasiusstraße 1
10557 Berlin
Tel: 03088769607
Web: http://www.blum-strafverteidigung.de
E-Mail:
Strafrecht, Verfassungsrecht, Insolvenzrecht, Schadensersatzrecht, Entschädigungsrecht
Preis: 50 €
Antwortet: ∅ 17 Std. Stunden

Einen Beratungshilfeschein bekommt man in den Rechtsantragsstellen beim Amtsgericht seines Wohnsitzes. Zum Nachweis seiner Bedürftigkeit muss man Belege über sein Einkommen und seine Ausgaben (bei ALG II-Empfängern reicht meist der aktuelle Bescheid) vorlegen. Bei den meisten Amtsgerichten kann man ohne Termin kommen. Es empfiehlt sich jedoch vorher nachzufragen. Mit dem Beratungshilfeschein kann man zu einem Anwalt seiner Wahl gehen, und muss dafür lediglich 10 € an den Anwalt zahlen. Hat man verschiedene rechtliche Probleme, braucht man für jedes einen Beratungshilfeschein.

Auch wer einen Antrag auf Rehabilitierung stellen will, bekommt hier (jedenfalls zum Teil) Unterstützung aus der Staatskasse. Nach einer unveröffentlichten Entscheidung des Kammergerichts liegt in Rehabilitierungsverfahren immer ein Fall der notwendigen Verteidigung ("Pflichtverteidigung") vor, da für eine Antragstellung eine Einsicht in die Verfahrensakte notwendig ist, und die Einsicht nur über einen Rechtsanwalt erfolgen kann. Liegt mir die Verfahrensakte vor, kann ich nach deren Durchsicht die ungefähren Erfolgschancen eines Rehabilitierungsantrags einschätzen.

Entscheidet sich der Mandant, mich mit der Durchführung des Rehabilitierungsverfahrens (gemeint ist: der weiteren Begründung des Antrags)zu beauftragen, rechne ich auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Es muss dann mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 200 bis 400 € gerechnet werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Rechtsanwältin Diana Blum
Thomasiusstraße 1
10557 Berlin
Tel. 88769607
mail@blum-strafverteidigung.de
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