Umfang der Haftung des Stallbetreibers

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Pensionsstallbetreiber müssen für die Sicherheit des Pferdes sorgen

Wird ein Pferd in einem Pensionsstall verletzt, stellt sich die Frage, ob, und wenn ja in welchem Umfang, der Stallbetreiber für die Schäden an dem Pferd haftet.

Verletzungen des Pferdes können z.B. aufgrund eines kaputten Weidenzauns oder eines nicht ausreichend gesicherten Padocks entstehen.

Unsere Mandantin stellte ihr Pferd nach Absprache mit dem Stallbetreiber auf einen Padock, der nicht bzw. absolut unzureichend gesichert war. Ca. 1,30 m über dem Padock befand sich ein Wellblechdach. Das Pferd unserer Mandantin erschreckte sich aus ungeklärter Ursache und sprang von dem Padock aus auf das 1,30m höher gelegene Wellblechdach, da dort keine Sicherung in Form eines Elektrozauns o. ä. bestand. Das Pferd stürzte durch das Wellblechdach und zog sich Verletzungen zu.

Betreiber muss Sicherunsgmaßnahmen ergreifen, damit Tiere sich nicht verletzen

Der Stallbetreiber haftet in diesem Fall, da er verpflichtet gewesen wäre, für die Sicherheit des Pferdes Sorge zu tragen, was er nicht getan hat, da sich das Pferd verletzt hat. Die Aufgabe des Stallbetreibers war es, das Pferd sicher unterzubringen (so auch das OLG Naumburg im Jahre 2008). So hätte er dafür sorgen müssen, dass es dem Pferd überhaupt nicht möglich gewesen wäre, auf das Wellblech zu springen bzw. dorthin auszuweichen. Dies wäre durch einen Elektrozaun möglich gewesen.

Der Stallbetreiber kann sich vor enormen finanziellen Schäden am besten durch Abschluss einer Tierhüterhaftpflichtversicherung schützen.