Geschmacks(muster)fragen

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Geschmacksmuster, WIPO, Schutz, Erscheinungsform
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Was ist ein Geschmacksmuster?

Von Rechtsanwalt Michael Horak

Bei einem Geschmacksmuster handelt es sich um die zwei- oder dreidimensionale äußere Erscheinungsform eines Produktes oder Objektes. Es leitet sich aus den Merkmalen Linien, Konturen, Farben, Formen, Textur oder Materialien des Gegenstandes selbst oder seiner Verzierung ab. Ein Geschmacksmuster besitzt an erster Stelle ästhetische Eigenschaften und bietet keinen Schutz hinsichtlich der technischen Aspekte des Produktes.

Besteht auch für Geschmacksmuster eine internationale Klassifikation?

Ja, die Locarno-Klassifikation für Geschmacksmuster zählt 32 Hauptklassen und 223 Unterklassen und beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der betreffenden Waren. Alle fünf Jahre erscheint eine neue Version, die letzte am 1. Januar 2004. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf der Website der WIPO ( www.wipo.int/classifications ).

Was ist ein internationales Geschmacksmuster?

Wenn Sie ein Geschmacksmuster als internationales Geschmacksmuster bei der WIPO anmelden, genießen Sie automatisch Schutz in einigen oder auch in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens. Es ist seit 1925 in Kraft und zählt derzeit 42 Mitglieder.

Sie haben noch mehr Fragen zum Thema?

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.Ing. Michael Horak Tel. 05 11 / 59 09 10 - 20 · Mail horak@iprecht.de

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