Kamera am Büroeingang kann zulässig sein

Mehr zum Thema: Datenschutzrecht, Kamera, Bewegungsmelder, Büro, Büroeingang, Diebstahl, Überwachung
4,2 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
10

OVG: Überwachung mit Bewegungsmelder gerechtfertigt

Die Überwachung des Eingangsbereichs eines Büros mit einer Videokamera kann zulässig sein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte über die Installation von fest installierten Kameras im Eingang eines Büro-Gebäudes zu entscheiden.

Die durch Bewegungsmelder ausgelösten Aufnahmen wurden nur auf einer Festplatte gespeichert, die per Passwort geschützt war. Zugang dazu hatten das Unternehmen, das die Kameras installiert hatte und ein Datenschutzbeauftragter. Die Aufnahmen wurden automatisch spätestens nach 10 Tagen gelöscht. Die Richter erachteten diese Form der Überwachung als zulässig, da zusätzlich am Eingang des Büros deutliche Hinweisschilder angebracht waren, die auf die Kameras hinwiesen.

In der Vergangenheit hatte es in dem Bürogebäude einige Diebstähle gegeben. Laut Gericht rechtfertigte diese Gefährdungslage eine Kamerainstallation unter den genannten Voraussetzungen.

Az.: 11 LC 114/13

Das könnte Sie auch interessieren
Mietrecht, Pachtrecht Kamera im Hauseingang
Arbeitsrecht Fotos und Kameras bei der Arbeit
Experteninterviews Achtung Kamera: Die private Video-Überwachung
Verkehrsrecht Ist das Filmen mit Dashcam erlaubt?