Die Veranstaltung von Poker-Events/Pokerturnieren. Legal oder illegal?

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Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich das Interesse am Poker zu einem regelrechten Hypeverwandelt. Ob im Internet, Privat oder auch bei Stefan Raab, Pokern ist in aller Munde. Die Risiken,die von der Veranstaltung eines Poker-Events/Pokerturniers ausgehen leider noch nicht.

Da Poker in der Bundesrepublik Deutschland als Glücksspiel eingestuft wird, riskieren Veranstaltervon Pokerturnieren den Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften oder gar einstrafrechtliches Ermittlungsverfahren. Aber auch derjenige, der einfach nur an einer solchenVeranstaltung teilnimmt, riskiert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung anillegalem Glücksspiel.

Ob es sich beim Poker wirklich um ein zufallsbezogenes Spiel und somit Glücksspiel handelt, wird sichin Zukunft noch zeigen müssen. Eine immer größere werdende Zahl von Spielern, Veranstaltern,Rechtsanwälten und Rechtsgelehrten ist der Meinung, es handele sich bei Poker um einGeschicklichkeitsspiel. In diesem Zusammenhang scheint die Frage berechtigt, warum in den Poker-Endausscheidungen immer wieder die gleichen Spieler am Tisch sitzen?

Solange Poker jedoch als Glücksspiel eingestuft wird, hat sich der potentielle Veranstalter mit derGesetzgebung auseinanderzusetzen. So sind neben den einschlägigen strafrechtlichen Vorschriftender §§ 284 ff StGB vor allem die spezialgesetzlichen Regelungen der jeweiligen Länder zu beachten.

Neben den Regelungen in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder sind hier vor allemSpielbankgesetze und Spielverordnungen zu nennen.

Da viele Kommunen mittlerweile Poker-Events tolerieren, indem gesetzliche Regelungen weiterausgelegt werden, kommt es in der Genehmigung von Pokerturnieren zunehmend zu regionalenUnterschieden.

Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage sowie der regional sehr unterschiedlichenVerwaltungspraxis ist es für Veranstalter von Pokerturnieren zunehmend schwerer geworden, ohneentsprechend spezialisierte Beratung, im Einklang mit dem Recht zu bleiben.