Vermieter verweigert Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Was tun?

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Wer eine Wohnung sucht, wird häufig vom künftigen Vermieter aufgefordert, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des ehemaligen Vermieters vorzulegen. Doch was passiert, wenn sich dieser weigert, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. September 2009 (Az. : VIII ZR 238/08) klargestellt, dass der Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat. Der Vermieter ist weder aufgrund des Mietvertrages noch aufgrund einer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Mieter verpflichtet, den Mieter umfassend eine Mietschuldenfreiheit zu bescheinigen. Der Mieter hat ledilich gemäß § 368 BGB einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung seiner tatsächlich geleisteten Mietzahlungen. Eine darüber hinausgehende Erklärung muss der Vermieter nicht abgegeben.

Als Alternative zur Mietschuldenfreiheit kommt die Vorlage der Kontoauszüge in Betracht, auf denen die vollständige und pünktliche Mietzahlung dokumentiert ist.

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