Mietrückstände: Wenn Ihr Mieter die Miete nicht bezahlt

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Ihre Rechte, wenn Ihr Mieter die Miete nicht bezahlt

Bezahlt Ihr Mieter seine Miete häufig zu spät oder gar nicht? Mit dieser Situation sehen sich immer mehr Vermieter konfrontiert. Für manchen Vermieter bedeutet dies eine erhebliche Belastung, denn er muss seinerseits weiterhin Zins und Tilgung an die Bank bezahlen. So kann die Wohnung oder das Häuschen, das eigentlich zur Absicherung und Altersvorsorge gekauft wurde, schnell zu einer echten Gefahr für die Existenz werden, insbesondere dann, wenn nicht rasch und entschlossen reagiert wird. Deshalb raten wir Ihnen dringend: Stecken Sie in solch einer Situation nicht den Kopf in den Sand. Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte und handeln Sie dann sofort!

 • Ihr Recht auf pünktliche Zahlung:

Sie haben als Vermieter das Recht auf pünktliche Zahlung der Miete. Pünktlich ist die Mietzahlung dann, wenn die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf Ihrem Konto verbucht ist. Wird die Miete danach verbucht, so ist Ihr Mieter automatisch im Verzug.

 • Was tun bei unpünktlicher Zahlung? Zahlungsaufforderung oder Abmahnung?

In dieser Situation empfehlen wir Ihnen eine Abmahnung auszusprechen. Die Abmahnung hat gegenüber der einfachen Zahlungsaufforderung den Vorteil, dass die Kündigung und Räumung Ihres Mieters leichter möglich ist, wenn dieser auch in Zukunft nicht pünktlich zahlt. Nachteile hat eine Abmahnung nicht. Sie sind auch nicht verpflichtet Ihrem Mieter tatsächlich zu kündigen. Sie können „Gnade vor Recht“ ergehen lassen.

 • Wie spricht man eine Abmahnung aus?

Empfehlenswert ist es, diese Aufgabe einem Anwalt zu übertragen. Erfahrungsgemäß werden vom Vermieter selbst formulierte Schreiben oft als leere Drohung aufgefasst.

Die Kosten für die Abmahnung müssen Sie zwar vorstrecken, jedoch wird Ihr Anwalt diese, mit gleichem Schreiben, von Ihrem Mieter fordern und ggf. einklagen.

Sie können sich auch sicher sein, dass die von einem Rechtsanwalt verfasste Abmahnung wirksam ist und sparen sich den Aufwand die Abmahnung selbst zu formulieren.

Schließlich hat diese Art der Vorgehensweise den Vorteil, dass Ihr Mieter merkt, dass Sie es ernst meinen und dass Sie sein Verhalten nicht tolerieren.

 • Kündigung

Unter Umständen sind die Mietrückstände schon so hoch, dass eine Kündigung und Räumung angeraten ist. Sie sollten in diesem Fall sorgfältig prüfen lassen ob eine Kündigung rechtlich möglich ist und diese gegebenenfalls durch Ihren Anwalt aussprechen lassen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie zwar die Anwaltskosten vorfinanzieren müssen, aber Ihr Mieter diese letztendlich tragen muss. Weit mehr noch als eine Abmahnung sind bei einer Kündigung einige Fallstricke zu umschiffen und einige formale Anforderungen zu beachten.