Ferienhaus gebucht und abgesagt

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Bekommt man die Anzahlung zurück?

Frage: Ich habe im Internet ein Ferienhaus auf Fuerteventura bei einem deutschen Vermieter gebucht. Ich habe 10% angezahlt, musste nun aber leider absagen. Vermieter reagiert nicht. Bekomme ich die Anzahlung zurück? Nutzungsbedingungen dazu gibt es nicht.

123recht.de: Wenn Sie direkt beim Vermieter gebucht haben und nicht über einen Reiseveranstalter oder Vermittler, dann gilt kein Reiserecht, sondern normales deutsches Mietrecht. Ich gehe davon aus, dass der Mietvertrag wirksam zustande gekommen ist, da Sie ja "gebucht" und bereits angezahlt haben. Im Mietrecht gibt es aber kein Recht auf eine Stornierung, und in den AGB ist es anscheinend auch nicht geregelt. Sie können Ihre Anzahlung leider nicht zurückverlangen. Der Vermieter kann sogar auf den Restbetrag bestehen.

Von 123recht

Frage: Gibt es kein Kündigungsrecht? Wie soll ich mich verhalten?

123rechtnet: Ein Kündigungsrecht im Mietrecht gibt es schon, aber nicht in diesem Fall, da hier nur ein kurzer Zeitmietvertrag vorliegt. Auch eine außerordentliche Kündigung greift nicht. Sie können sich um einen Ersatzmieter bemühen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Der Vermieter darf Ersatzmieter in so einem Fall nicht einfach ablehnen, sondern muss Ihren Schaden möglichst abmildern.

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