Betriebskostenvorauszahlungen

Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Betriebskostenvorauszahlungen, Anpassung, Nebenkostenabrechnung, Vorauszahlungen
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Anpassung der Vorauszahlungen

Der Bundesgerichtshof musste jüngst (Urteil vom 28.09.2011 – VIII ZR 294/10) darüber entscheiden, ob der Vermieter angesichts immer weiter steigender Betriebskosten einen pauschalen Zuschlag von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten verlangen kann. Diesem Ansinnen des Vermieters erteilte der BGH jedoch eine Absage, da man nur auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten abstellen könne.

Die letzte Betriebskostenabrechnung ist dafür Ausgangspunkt und Orientierungshilfe. Aufgrund steigender Kosten gibt es für den Mieter aber meistens eine Nachzahlung. Wenn sich der Vermieter die Mühe macht, konkrete Prognosen der Versorger oder Wärmemessdienste zu beschaffen, könnte er jedoch einen Sicherheitszuschlag geltend machen.

Angesichts des bevorstehenden Jahresendes sollten Vermieter sich nochmals in Erinnerung rufen, dass in den meisten Fällen bis zum 31.12.2011 dem Mieter eine Abrechnung über die in 2010 entstandenen Kosten vorgelegt werden muss. Ansonsten können Nachzahlungen nicht mehr geltend gemacht werden.

Das könnte Sie auch interessieren
Mietrecht, Pachtrecht Mieterhöhungen bei Einfamilienhäusern